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Thema: Recht I - Barta - Fragen

  1. #1
    Junior Member Bewertungspunkte: 3
    Avatar von Litronic
    Registriert seit
    06.08.2005
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    49

    Recht I - Barta - Fragen

    Habe die Suchfunktion im Forum schon benutzt, aber zu den unten stehenden Fragen nix gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    1.Um unkontrollierbare Konkurrenz unter Arbeitern zu verhindern, wird die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern durch Quoten begrenzt. Dies ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz geregelt. Um die Regelungen dieses Gesetzes zu unterlaufen, gründeten findige inländische Bauunternehmer – selbstverständlich unter Beratung von Anwälten – eine Installations-GmbH und werben ohne Kontrolle durch das Gesetz polnische Bauarbeiter an und gliedern sie in ihre GmbH als „Gesellschafter“ ein, zahlen ihnen keine Löhne, sondern „monatliche Vorauszahlungen auf den anteiligen Jahresgewinn“ und ersparen sich dadurch nicht nur die Arbeitsgenehmigung, sondern auch die Sozialabgaben. Die Arbeiter bekommen allerdings auch keine Arbeitslosenunterstützung und sind da sie jederzeit ausgewiesen werden können der Willkür der inländischen Geschäftsführer ausgesetzt. Nach Angriffen aus der Presse, dass es such bei diesen „Gesellschaftern“ um illegale Konstruktionen handle, schaltete sich die Arbeiterkammer in und ging mit rechtlichen Schritten gegen die Gesellschaftsgründer vor. Was glauben Sie, nach welcher (privatrechtlichen) Norm können solche Gesellschaften bekämpft werden? Beschränken Sie sich auf das Wesentliche.

    2.Was haben Erbfähigkeit, Testierfähigkeit, Prozessfähigkeit, Ehefähigkeit und Strafmündigkeit gemeinsam?

    3.Welche Rechtsentstehungsquellen sind zu unterscheiden?

    4.Was versteht man unter Rechtsanalogie? Welche Norm gelangt zu Anwendung? Bringen Sie ein Beispiel.

    5.Kennen Sie Rechtssubjekte, die nicht Handlungsfähig sind?

    6.Frau A, geb. 1952, erleidet 1993 einen Schlaganfall. Folgen: halbseitige Lähmung rechts, Frau A ist auf den Rollstuhl angewiesen und weist Hirnleistungsdefizite auf. Frau A wird, da keine Angehörigen vorhanden sind, zunächst in einem Heim untergebracht. ie Anregung einen Sachwalter zu bestellen erfolgt durch die Heimleitung. Zunächst wird Anfang 1994 ein einstweiliger Sachwalter für das Bestellungsverfahren, dringende Angelegenheiten, die Lösung des Wohnungsproblems und erforderlichenfalls – für Heimunterbringung und Verwaltung des Krankengeldes bestellt. Mit Beschluss vom 26. 7. 1995 wird ein endgültiger Sachwalter für alle Angelegenheiten bestellt. Um der Schwester zu ihrem Geburtstag im Jänner 1995 ein kleines Nähtischchen zu schenken, tauschte Frau A ihren wertvollen Bauernschrank bei einem Antiquitätenhändler dafür ein. Der Sachwalter findet, dass Frau A mit dem Tausch überfordert war. Kann er es verhindern? Ist der Tausch gültig zustande gekommen?

    7.Können auch künftige oder fremde Sachen gekauft werden? Geben Sie je ein Beispiel.

    8.Die Deliktsfähigkeit liegt für das Zivil- und das Strafrecht bei 14 Jahren. – Bestehen dennoch Unterschiede

    thx litronic

  2. #2
    Member Bewertungspunkte: 0

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    86
    haben wir das grundwissen für die erste frage überhaupt behandelt?

    für den rest kann ich dir nur raten, dass du im buch nachschaust, da ist das alles so ziemlich gut erklärt!

    hoffe, das hilft dir weiter!

    lg kathrin

  3. #3
    Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
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    das kommt mir auch ein bisschen spanisch vor, oder bin ich nur so schlecht drauf?? hat er irgendwelche stoff einschränkungen gemacht oder kommen einfach all seine folien?? hat er am di überhaupt etwas zur klausur gesagt?? war nämlcih nicht
    wäre super wenn mir wer das sagen könnte! lg novi

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