Zitat von partytime!
Sachziel(e)
Das Leistungsziel (Output-Ziel) eines Betriebes/einer öffentlichen Einrichtung, d.h. das Ziel, Güter oder Dienstleistungen bestimmter Art, Menge und Qualität zu bestimmter Zeit für den Markt / die Abnehmer bereitzustellen. Gegensatz: Formalziel(e), ökonomische(s) Ziel(e), insbesondere Gewinn, Umsatz, Rendite. Offen bleiben bei dieser Klassifikation die Einordnung der Outcome- sowie von sozialen und ökologischen Ziele. Es erscheint sinnvoll, Outcome- / Wirkungsziele bei den Sachzielen einzuordnen. Siehe zum Gesamt-Zielkonzept den Beitrag zu Zielfeldern, Zielen und Kennzahlen.
Formalziel(e)
ökonomische(s) Ziel(e) eines Betriebes/einer öffentlichen Einrichtung im Gegensatz zum Sachziel, insbesondere die betrieblichen Erfolgsziele (Gewinn, Umsatz, Rendite) sowie die überlebenswichtigen Finanzziele der Liquidität und Sicherheit vor Überschuldung. Für die öffentliche Verwaltung können dazu (Kosten-)Wirtschaftlichkeit, Kostendeckung/Deckungsbeitrag, Zahlungsfähigkeit, Kapitalerhaltung, Vermögenserhaltung gerechnet werden.
Üblicherweise wird gesagt, dass in privaten Unternehmungen das Formalziel dominiere, in der öffentlichen Verwaltung das Sachziel. Das erfasst die Problematik der öffentlichen Verwaltung nur zum Teil, weil Erfolgsmaßstab nicht das "Produkt" (z.B. die Vermittlungstätigkeit der Arbeitsämter), sondern die Wirkung (Outcome: Vermittlungserfolg in den ersten Arbeitsmarkt, Verringerung der Arbeitslosenquote) ist (sein sollte). Es ist dann richtig, wenn - wie hier vorgeschlagen - Wirkungen/Outcome als Sachziel eingeordnet werden.
Quelle: googlehttp://www.olev.de/s/sachziel.htm
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