Wenn du eine Klausur nicht bestehst, dann kannst du beim nächsten Termin im März diese wiederholen, bis zu drei mal soweit ich weiß
Weiß jemand von euch, ob man sich bei negativem Ausgang der Klausur trotzdem zu den anderen Prüfungsterminen, im März oder später, anmelden kann??
Wenn du eine Klausur nicht bestehst, dann kannst du beim nächsten Termin im März diese wiederholen, bis zu drei mal soweit ich weiß
Hallo,Zitat von markus_w
genaue und offizielle Auskunft kann dir da sicherlich die ÖH geben. Am besten, du schaust einmal dort vorbei.
Grüße
Thomas
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Wenn ich beim ersten mal die Klausur nicht bestehe...wie läuft das dann mit dem Computeranmeldesystem?
Man muss ja alle Kurse bestehen bevor man aus der Einführungsphase drausen ist.....sind somit alle chancen auf die anderen Kurse(Bwl 1 ecc.) vertan wenn ich schon beim ersten mal alle 3 Kurse nicht bestehe?
Oder gibt es irgendeine Möglichkeit dass ich mich trotzdem dafür anmelden kann u. sie evtl. zurückgeben kann?
weis da jmd bescheid?
also, es ist so. Man kann, muss aber nicht alle drei Prüfungen gleichzeitig machen. Man kann entweder jetzt zwei machen, im März eine. Oder wenn man bei einer durchgefallen ist, macht man die beim nächsten Termin einfach nochmal. Für BWL und VWL Kurse ist man solange gesperrt, bis man alle drei ELV Klausuren geschafft hat.
ja aber wenn ich alle 3 Kurse beim 1x nicht schaffe....bis zum 2.Termin ist die Computervergabe vorbei.....
das würde heisen ich kann in dem Semester, eben wie ich sagte, dadurch dass ich bei der 1.Klausur nicht durchgekommen bin....keine Hauptkurse belegen...
richtig?
richtigZitat von bambù
u. wenn du nur in einer der drei Klausuren durchfällst gilt dasselbe!
*meineworte*Zitat von csaf7553
das hab ich ja gemeint, du bist solange für BWL und VWL Kurs gesperrt, bis du die ganze ELF hinter dir hast.
Hallo
Und was passiert, wenn man sich einfach für Wirtschaftsrecht anmeldet, wenn man die Einführungskurse nicht schafft, und dann so die Kurse BWL und VWL belegt. Und dann lässt man sich die Kurse einfach überschreiben. Würde das gehen glaubt ihr???![]()
vwl darf man in wirtschaftsrecht gleich am anfang machen, soweit ich weiß.. aber für bwl1 ist in wirtschaftsrecht voraussetzung, dass man "einführung in recht und wirtschaft" bereits absolviert hat...Zitat von powderfreak24
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