Hi!
Leider weiß ich nicht wie man einen Link erstellt, also beschreib ich dir einfach den weg *g*
geh auf sowi.cc, scrolle hinunter bis zu der Überschrift "Vorstand - OLV - Einführung" und klicke auf das hier.
Hoffe das hilft dir weiter
Lg
Simmi
hallo,
studiere momentan iww im (bald) 4. semester und möchte zur absicherung (falls irgendwas mit meinem auslandsjahr nicht klappen sollte) noch bwl & vwl aufnehmen. weiß jemand, ob ich diese einführungsveranstaltungen & die dazugehörigen prüfungen auch dann machen muss, wenn ich mir den kompletten 1. abschnitt von iww auch auf bwl & vwl anrechnen lasse (ich nehme ja dadurch niemandem einen kursplatz weg)? die olv von iww hab ich schon gemacht.
danke & lg,
sonja
Hi!
Leider weiß ich nicht wie man einen Link erstellt, also beschreib ich dir einfach den weg *g*
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Hoffe das hilft dir weiter
Lg
Simmi
also muss ich nix machen *freu*
danke für die info
hab grad folgendes gesehen: "Diese Regelung gilt nur für Kurse, die vor dem 30.9.05 abgeschlossen wurden." weiß aber nicht, ob sich dieser satz nur auf den teil über abgeschlossene kurse oder auf den gesamten teil (also auch auf den über den abgeschlossenen 1. abschnitt) bezieht.
Außerdem steht da was von "Regelung für SS 06", aber ich hab meinen 1. abschnitt noch nicht fertig.![]()
Also das mit den Kursen die vor dem 30.09.2005 abgeschlossen sein müssen, stimmt nicht. Ich habe bei der Fakultätsvollversammlung sowohl Hr Bank und Fr. Kitzelmann dazu befragt und sie haben gesagt wenn man sowohl bwl 1-3, Mathe 1 gemacht hat, wird einem die Olv auf jeden Fall angerechnet.
Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann!
das mit dem 30.09.2005 gilt so wie ich das verstanden hab nur dann, wenn man das studium "wechselt". wenn du den kompletten ersten abschnitt von iww fertig machst (du hast ja angefangen zu studieren, bevor es die einführungsveranstaltungen-regelung gab) und erst dann umrechnen lässt (auf vwl und bwl), dann musst du auch die einführungsveranstaltungen nicht machen.
siehe:
"Studierenden, denen noch Kurse vom ersten Abschnitt fehlen und die von dieser Regelung betroffen sind, wird empfohlen, ihre vom ersten Abschnitt noch ausstehenden Kurse im Rahmen der bisherigen Studienrichtung zu absolvieren, damit sie nicht in die Studieneingangsphase fallen. In Ausnahmefällen können die Bestimmungen der Studieneingangsphase entfallen (z.B. abgeschlossenes Studium BWL und zusätzliches Absolvieren der Studienrichtung Wirtschaftspädagogik)."
ich denk das müsste richtig sein...
lgm
@ bobek:für die auskunft, den satz hab ich auch gefunden und ich interpretiere den auch so, dass ich einfach meinen 1. abschnitt von iww mache und mir das dann komplett für bwl & vwl anrechnen lasse. hoff, das passt so.
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