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Thema: Fragen zur Buchhaltungstheoretik? Antwort hier

  1. #1
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    Avatar von Namsuoires
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    Fragen zur Buchhaltungstheoretik? Antwort hier

    Hi miteinander!

    Ihr wisst etwas in Buchaltung nicht, ... Wie ging das nochmal mit dem FIFO-Verfahren... was ist eigentlich der Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen... was versteht man unter SollBesteuerung...

    Hier werden wir versuchen eure Fragen so gut wie es geht zu beantworten... >> 6 Jahre Buchhaltung haben halt einen geprägt!!

    MfG Manny & Co

  2. #2
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    Hallo,

    das finde ich ein geniales Angebot!!

    Was ist denn ein Paragraph 6 Unternehmer? Hab eine Rechnung, auf der dieser schreibt, dass er zu den Kleinunternehmern nach Paragraph 6 gehört und deshalb ohne MwSt. verkauft ?
    Wenn er diesen Verkauf an ein italienisches MwSt.-Subjekt macht, muss er dann eine Zusammenfassende Meldung machen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Wenn ihr Fragen zu italienischen Besonderheiten habt, steh ich gerne zur Verfügung!!

    LG
    Miky

  3. #3
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von Miky
    Hallo,

    das finde ich ein geniales Angebot!!

    Was ist denn ein Paragraph 6 Unternehmer? Hab eine Rechnung, auf der dieser schreibt, dass er zu den Kleinunternehmern nach Paragraph 6 gehört und deshalb ohne MwSt. verkauft ?
    Wenn er diesen Verkauf an ein italienisches MwSt.-Subjekt macht, muss er dann eine Zusammenfassende Meldung machen?

    Vielen Dank im Voraus!

    Wenn ihr Fragen zu italienischen Besonderheiten habt, steh ich gerne zur Verfügung!!

    LG
    Miky

    So, das ist jetzt nicht gerade ELV-Klausur Stoff , aber ich tue mal mein Bestes...

    Dabei schlägst du am besten mal das UStG §6 auf... dort wird der Kleinunternehmer erläutert...
    Wenn also der Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers nicht 22.000 € (netto) übersteigt, sind die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit...

    • Daher darf auch keine UST auf der Rechnung stehen
    • geschweige, der Kleinunternehmer einen Vorsteuerabzug machen
    Bei deiner 2. Frage kann ich dir leider nicht helfen, weiß überhaupt nichts vom Italienischen Umsatzsteuergesetz...

    Aber ich hoffe, dass es dir trotzdem geholfen hat.

    MfG Manny

  4. #4
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    Hallo Manni!

    Danke für die schnelle Antwort. Dann dürfte sich auch die zweite Frage erledigt haben: Wenn ein MwSt.-Subjekt innerhalb der EU etwas an ein anderes MwSt.-Subjekt verkauft, verkauft er dies ohne MwSt. und macht dafür dann eine Meldung, die in Österreich Zusammenfassende Meldung genannt wird (In Italien Intrastat-Meldung) (ist eine EU-Richtlinie). Mit Hilfe der gesammelten Daten dieser Meldungen können dann die Staaten die MwSt. untereinander abrechnen und haben auch eine Kontrolle wegen MwSt.-Hinterziehung.

    Und da liegt der Hund begraben: Wenn ich das meld (Italien), mein Gegenpartner in Österreich aber nicht, hab ich mit 99,99%iger Wahrscheinlichkeit die Finanzprüfung im Haus. Deswegen meld ich das jetzt nicht, weil das ist zwar ohne MwSt., aber nicht wegen innergemeinschaftlicher Warenlieferung, sondern wegen österreichischer Besonderheiten. Und wenn der Kleinunternehmer schon keine österreichische MwSt. bezahlen brauch, macht der sicher keine ZM.

    LG
    Miky

  5. #5
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    Avatar von cupido
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    danke manny
    super angebot
    find i echt voll sozial wenn leut die s kapieren andern helfen!!
    werd morgen gerne auf dein angebot zurückgreifen

  6. #6
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    Avatar von Namsuoires
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    AN MIKY:

    Bitte tue mir einen Gefallen und sag nicht MwSt. ... in Österreich nennen wir es in der Buchhaltung UStG... (Auch wenn die ganze EU MwSt sagt... so sind halt die Österreicher )
    Du kannst es ja mal versuchen, wäre interessant, ob die Behörden da so stark kontrollieren

    Aber ansonsten hast du vollkommen Recht... Bist du in der Buchhaltung tätig, oder hast du ein Unternehmen?? Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass sich jemand so gut praktisch auskennt. Krass...


    MfG Manny

    PS. Wenn du noch Fragen zu den einzelnen Gesetzen hast, schreib mir Manfred_Reiter@hotmail.com ... Das ist meine Welt...

  7. #7
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von cupido
    danke manny
    super angebot
    find i echt voll sozial wenn leut die s kapieren andern helfen!!
    werd morgen gerne auf dein angebot zurückgreifen
    Gerne...

    MfG Manny

  8. #8
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    Avatar von cupido
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    Wie ging das nochmal mit dem FIFO-Verfahren...????ich weiß, blöde frage, aber ich wüsste es trotzdem gern, habs im stoff nirgends gelesen!
    und, was sind bezugskonten?
    danke

  9. #9
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    Avatar von lovetah
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    Helf dem Manni auch gerne mal aus:

    FiFo heisst nichts anderes als First in First out, also das, was zuerst ins Lager kommt, geht auch zuerst raus (interessant sind hier natürlich nur die Preise).
    Bsp gefällig ?
    a) kauf von 300 St. Klopapier zu je 10 cent
    b) kauf von 150 St. klopapier zu je 8 cent
    c) Verkauf von 400 Stück Klopapier, jetzt zu bewerten als 300*10 Cent + 100*8 Cent, da die ersten 300 ja für 10 cent eingekauft wurden.


    Verstanden ?

    Love, no questions that cannot be asked
    On ne voit pas bien qu´avec le coeur, l´essentiell est invisible pour les yeux

  10. #10
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von cupido
    Wie ging das nochmal mit dem FIFO-Verfahren...????ich weiß, blöde frage, aber ich wüsste es trotzdem gern, habs im stoff nirgends gelesen!
    und, was sind bezugskonten?
    danke
    Also, das FIFO-Verfahren ist eh nicht relevant für die Klausur. Aber FIFO steht für
    First In - First Out >> Ist ein Verfahren, was bei der Lagerhaltung von Umlaufvermögen verwendet wird. Sprich das erste was reinkommt, wird wieder rausgenommen

    Bezugskonten?? Wo hast das gelesen. Bezugskosten sind generell jene Kosten die für den Transport anfallen. Hier unterscheidet man frei Haus (Lieferant liefert bis vor meine Tür und zahlt das) oder ab Werk (hier muss ich für den Transport blechen). Meine Meinung nach wäre dann "Transport durch Dritte" ein Bezugskonto. Sprich, wenn ein Spediteur vom Leistungshersteller beauftragt wird, uns etwas zu liefern. Dann buchst du in das Konto "Transport durch Dritte". AUFPASSEN! Vorsteuer nicht vergessen.

    MfG

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