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Thema: ende 1. abschnitt

  1. #1
    Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von ida
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    95

    ende 1. abschnitt

    ich hab jetzt den 1. abschnitt fertig, was nun??

    was muss ich jetzt machen damits weiter geht?

  2. #2
    Member Bewertungspunkte: 0

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    80
    würde mich auch interessieren was man da genau tun muss. So viel ich weiß muss man da mit allen Scheinen zum Prüfungsamt gehen, mehr kann ich dazu aber auch nicht sagen.

  3. #3
    Golden Member Bewertungspunkte: 8
    Avatar von Andi01
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    stimmt genau germann!

    um eben das erste diplom zu erhalten, musst alle einzelprüfungszeugnissen, bestätigung der olv (heft od. schein) und das studienbuchblatt im prüfungsamt einreichen. ist eigentlich nur was formelles.... da füllst dann ein antragsformular aus und nach ca. 2 bis 3 wochen kannst dann das 1. diplomprüfungszeugnis holen...

    ---------------------------------------
    hab da noch was gefunden:

    § 6 Erste Diplomprüfung
    (1) Die erste Diplomprüfung ist in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen im Rahmen der in § 5
    Abs. 1 angeführten Kurse abzulegen.
    (2) Sämtliche Kurse des ersten Studienabschnitts bestehen aus Lehrveranstaltungen mit immanentem
    Prüfungscharakter gemäß § 4 Z26a UniStG, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen
    schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgt.
    (3) Ein Kurs ist bestanden, wenn der bzw. die Studierende positive Leistungsnachweise über die
    zum Kurs gehörenden Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter nachweist.
    (4) Besteht der Kurs aus mehr als einer Lehrveranstaltung ist die Kursnote zu ermitteln, indem
    1. die Note jeder dem Kurs zughörigen Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter
    mit der Semesterstundenzahl der entsprechenden Lehrveranstaltung multipliziert wird,
    2. die gemäß Z 1 errechneten Werte addiert werden,
    3. das Ergebnis der Addition durch die Summe der Semesterstunden der Lehrveranstaltungen
    dividiert wird und
    4. das Ergebnis der Division erforderlichenfalls auf eine ganzzahlige Note gerundet wird, wobei
    bei einem Kommaergebnis, das größer als 5 ist, aufzurunden ist.
    (5) Die erste Diplomprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die Teilnahme an der Orientierungslehrveranstaltung
    bestätigt wurde und die Kurse in den Pflichtfächern, der wirtschaftswissenschaftliche
    Wahlkurs sowie zwei Wahlkurse gemäß § 5 Abs. 1 lit. d positiv beurteilt sind.
    - 765 -
    (6) Über die bestandene erste Diplomprüfung wird ein Diplomprüfungszeugnis ausgestellt, in dem
    sämtliche erfolgreich absolvierten Kurse mit ihren Kursnoten angeführt werden. Die Gesamtbeurteilung
    erfolgt gemäß § 45 (3) UniStG.

    ----------------------------------------


    von den kursen her, läufts im 2. abschnitt einwenig anders als im 1, da du in der vo i.d.R. keine prüfung mehr hast, sondern dieser stoff wird dann im rahmen einer sogenannten fachprüfung abgeprüft, zu der du dich anmelden musst. voraussetzung für diese anmeldung ist ein positives proseminar!

    hoffe, das hilft euch weiter!?
    Geändert von Andi01 (15.02.2006 um 10:28 Uhr)

  4. #4
    Golden Member Bewertungspunkte: 0
    Avatar von Phips83
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    308
    also bei mir wurde vor genau einem Jahr das 1. Diplomzeugnis völlig automatisch ausgestellt
    ich musste weder einen Antrag stellen noch irgendwelche Prüfungsnachweise einreichen
    und eine OLV gibts bei WiRe schon überhaupt nicht

    es lebe das hl. Land

  5. #5
    Member Bewertungspunkte: 3

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    Da braucht man keinen Antrag ausstellen; Man erhält das Zeugnis ca. 3 Wochen nach der eltzten Prüfung

  6. #6
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    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von alex9782
    Da braucht man keinen Antrag ausstellen; Man erhält das Zeugnis ca. 3 Wochen nach der eltzten Prüfung
    man muss doch die ganzen zeugnisse im original einreichen, soweit ich weiß?!?

  7. #7
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von ida
    ich hab jetzt den 1. abschnitt fertig, was nun??

    was muss ich jetzt machen damits weiter geht?
    Am besten gehst du mal ins Prüfungsamt und sagst, dass du den 1. Abschnitt fertig hast und fragst (höflich ) wie lange es denn ungefähr dauert, bis das erste Diplomprüfungszeugnis ausgestellt wird. Sollte aber wie schon erwähnt eigentlich automatisch funktionieren. Wenn du das Zeugnis abholst, musst du nichts weiter machen als eine Bestätigung unterschreiben, dass du es bekommen hast und dass die eingetragenen Noten stimmen (daher sollte man es sich vorher durchlesen und gleich reklamieren, wenn was falsch eingetragen wurde).
    Ansonsten gehts ganz "normal" wie bisher mit dem zweiten Abschnitt weiter. Viel Spaß

  8. #8
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 15
    Avatar von Atlantiz
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    Zitat Zitat von Suzanne
    Am besten gehst du mal ins Prüfungsamt und sagst, dass du den 1. Abschnitt fertig hast und fragst (höflich ) wie lange es denn ungefähr dauert, bis das erste Diplomprüfungszeugnis ausgestellt wird. Sollte aber wie schon erwähnt eigentlich automatisch funktionieren. Wenn du das Zeugnis abholst, musst du nichts weiter machen als eine Bestätigung unterschreiben, dass du es bekommen hast und dass die eingetragenen Noten stimmen (daher sollte man es sich vorher durchlesen und gleich reklamieren, wenn was falsch eingetragen wurde).
    Ansonsten gehts ganz "normal" wie bisher mit dem zweiten Abschnitt weiter. Viel Spaß
    Seit wann geht das automatisch? Man muss doch mit den ganzen Zeugnissen antanzen wie Engerl schon richtig erwähnte.
    Bitte beachtet die Boardregeln!

  9. #9
    Forum Star Bewertungspunkte: 13
    Avatar von Suzanne
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    hallo wirtschaftsrecht (wie oben schon erwähnt) ganzen thread lesen
    das ging auf der rewi schon immer mehr oder weniger automatisch

  10. #10
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 15
    Avatar von Atlantiz
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    *davonschleich*
    Bitte beachtet die Boardregeln!

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