Zitat von malaria
für IWW Anrechnungen ist die Kitzelmann zuständig. ich würde aber unbedingt vorher einen Termin ausmachen, bevor du hingehst.
wo muss ich mich hinwenden um die bedingungen für die anerkennung der zweiten fremdsprache zu erfahren? war lange jahre im besitz einer doppleten staatsbürgerschaft und möchte diese daher angerechnet bekommen.. wo muss ich hin?
mfg malaria
Zitat von malaria
für IWW Anrechnungen ist die Kitzelmann zuständig. ich würde aber unbedingt vorher einen Termin ausmachen, bevor du hingehst.
in meinem fall musste ich mein schulzeugnis mitbringen um nachzuweisen dass die unterrichtssprache engklisch war.
falls du deine matura in dem anderen land gemacht hast (u auf deren sprache) dürfte es kein problem sein bei Fr Mariacher
hmm also ich war eher als kind im ausland in der schule, aber nur kurz. entscheidender ist die doppelstaatsbürgerschaft bis zum 12ten lebensjahr, ich hoffe diese reicht aus um die sprache angerechnet zu bekommen.. muss ich nun zur frau mariacher oder direkt zu frau kitzelmann oder oder oder ?
mfg malaria
du musst zur frau kitzelmann, die ist für anrechnungen in iww zuständig.
Wahre Freundschaft ist wie gute Gesundheit: ihren Wert kennt man meistens erst dann, wenn man sie verloren hat.
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