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Thema: anrechnung fremdsprache für iww

  1. #1
    Member Bewertungspunkte: 5

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    anrechnung fremdsprache für iww

    wo muss ich mich hinwenden um die bedingungen für die anerkennung der zweiten fremdsprache zu erfahren? war lange jahre im besitz einer doppleten staatsbürgerschaft und möchte diese daher angerechnet bekommen.. wo muss ich hin?

    mfg malaria

  2. #2
    Forum Star Bewertungspunkte: 2
    Avatar von gepiercte
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    Zitat Zitat von malaria
    wo muss ich mich hinwenden um die bedingungen für die anerkennung der zweiten fremdsprache zu erfahren? war lange jahre im besitz einer doppleten staatsbürgerschaft und möchte diese daher angerechnet bekommen.. wo muss ich hin?

    mfg malaria

    für IWW Anrechnungen ist die Kitzelmann zuständig. ich würde aber unbedingt vorher einen Termin ausmachen, bevor du hingehst.

  3. #3
    Anfänger Bewertungspunkte: 0

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    in meinem fall musste ich mein schulzeugnis mitbringen um nachzuweisen dass die unterrichtssprache engklisch war.
    falls du deine matura in dem anderen land gemacht hast (u auf deren sprache) dürfte es kein problem sein bei Fr Mariacher

  4. #4
    Member Bewertungspunkte: 5

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    hmm also ich war eher als kind im ausland in der schule, aber nur kurz. entscheidender ist die doppelstaatsbürgerschaft bis zum 12ten lebensjahr, ich hoffe diese reicht aus um die sprache angerechnet zu bekommen.. muss ich nun zur frau mariacher oder direkt zu frau kitzelmann oder oder oder ?

    mfg malaria

  5. #5
    Experte Bewertungspunkte: 3
    Avatar von Dagmar
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    du musst zur frau kitzelmann, die ist für anrechnungen in iww zuständig.
    Wahre Freundschaft ist wie gute Gesundheit: ihren Wert kennt man meistens erst dann, wenn man sie verloren hat.

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