ist das bei allen studienrichtungen so, dass man 1-2 kurse in den 2. abschnitt "mitnehmen" kann?
danke und lg,
csag
Würde jetzt besser den ersten Studienabschnitt fertig machen, wegen dem neuen Studienplan ab WS 07/08. Sonst kannst du wieder um die Anrechnung für das Bachelorstudium streiten.Zitat von Jason
ist das bei allen studienrichtungen so, dass man 1-2 kurse in den 2. abschnitt "mitnehmen" kann?
danke und lg,
csag
grundsätzlich ja. allerdings kommt das einerseits auf die kurse an, die noch offen sind und andererseits auf die kurse aus dem 2. abschnitt, die du machen möchtest. bei manchen instituten ist es völlig egal, ob noch kurse aus dem 1. abschnitt offen sind und auch welche das sind - bei anderen instituten müssen kurse wie zB bwl1 und bwl2 auf jeden fall absolviert sein - und wieder andere verlangen den kompletten ersten abschnitt.Zitat von csag2534
um welches studium geht es bei dir bzw um welche kurse? vielleicht können wir dir dann genauer helfen.
hi engerl,
danke für die rasche antwort!
ich studiere wirtschaftsrecht und hätte mir gedacht bürgerliches oder/und öffentliches recht nehme ich mit. weißt du ob das da geht?
danke und lg,
csag
zu 100% bin ich mir zwar nicht sicher, allerdings glaube ich, dass man in wirtschaftsrecht den 1. abschnitt fertig haben muss, um prüfungen aus dem 2. abschnitt machen zu können... vielleicht weiß hier jemand anderer noch genauer bescheid?Zitat von csag2534
(Auf der Sowi)
Wegen dem Kurse mit nehmen, also soviel ich weiß darf man es nach dem Studienrecht nicht, also Kurse aus dem zweiten erst wenn man den ersten fertig hat.
Inoffiziel wird das aber so gehandhabt wer 10 Kurse aus dem ersten hat kann Kurse aus dem zweiten machen, wenn dich der Elv Leiter lässt, soviel ich weiß braucht man für alle Vwl Kurse den ersten Abschnitt, bei den Abwl und Sbwl kann es verschieden sein, steht meistens im Sowi Navi in den Anmerkungen sonst wichtig auch im Online Verzeichnis nachschauen was dort dabei steht und wenn ganz auf Nummer sicher gehen willst ist es am besten in der Vb es mal anzusprechen.
Wie schon gesagt das ist mein Stand des Wissens.
ich mache gerade einen vwl-kurs obwohl mir noch 2 kurse aus dem 1. abschnitt fehlen - einfach vor der kursanmeldung beim lv-leiter nachfragen, dann ist man auf der sicheren seite.
wegen sbwl: habe bei allen lv-leitern der sbwl-kurse, die mir zeitlich gepasst hätten, nachgefragt, bin aber nirgends aufgenommen worden (manche wollten den ganzen 1. abschnitt, andere unbedingt bwl 1).
im studienplan nachlesen, nicht so faul sein ...Zitat von engerl
§ 5 (5) Studierende des ersten Studienabschnittes, welche die Studiendauer von drei Semestern überschritten haben, können bereits ab dem Semester, in dem nur noch eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung offen ist, die in § 6 Abs 1 Z 11 und in § 6 Abs 2 Z 10 und 11 angeführten Fächer absolvieren.
Den Studienplan Wirtschaftsrecht findet ihr hier: http://www.uibk.ac.at/studienabteilu...115_2003w.html
Lg
Julia
oh sorry - dieses mal war ich wohl wirklich zu faulZitat von Julie
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doch man darf es schon nach dem studienrecht. das ist soweit nichts inoffizielles.Zitat von aaaa
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