Ich versuchs mal. Die regelung ist 3 Wiederholungen für den selben Kurs. Das bedeutet wenn du eine Fachprüfung zum Bsp Missbauer negativ hast und dann bei dieser Fachprüfung nicht mehr antrittst sondern einen anderrn ABWL machst dan verliehrst du diesen Antritt.
Wenn der Seminarschein negativ ist, darfst du nicht zur faschprüfung antreten und deshalb zählt das nicht als Antritt.
Und wenn du es im Ausland machst kanns dir komplett egal sein, da du dir die Stunden anrechnen lässt und da niemand fragen wird wieviel Antritte du geabraucht hast.
Es geht ihnen wie ich das verstanden habe darum, dass leute die die Seminarscheine haben den Kurs auch fertig machen sollen. Deshalb diese Regelung, die ich auch nicht gut finde.
Hoffe es war verständlich,
Gruß,
Harry
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