also bei mir kommt folgende Meldung:
Die Zweckwidmung Ihres Studienbeitrags für die Universität Innsbruck kann im Sommersemester 2006 nur innerhalb der Frist 12.06.2006 - 25.06.2006 durchgeführt werden.
hallo,
also, ich hab brav wie immer meinen studienbeitrag bezahlt, wenn ich dies hier:
https://wwws.uibk.ac.at/zid/basicaut...wa/pk130.frame
kontrolliere, wird das auch bestätigt... klicke ich allerdings auf "Zweckwidmung", so kommt da:
nun ja... wär ja schön, wenn das stimmen würde, kann ich mir aber nicht vorstellen... wie ist das bei euch, funktioniert das zweckwidmen? oder kommt die selbe meldung?Sie sind im Sommersemester 2006 vom Studienbeitrag befreit und können daher keine Zweckwidmung des Studienbeitrags vornehmen.
also bei mir kommt folgende Meldung:
Die Zweckwidmung Ihres Studienbeitrags für die Universität Innsbruck kann im Sommersemester 2006 nur innerhalb der Frist 12.06.2006 - 25.06.2006 durchgeführt werden.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Bertolt Brecht
jetzt kommt bei mir auch die meldung wie bei partytime! aber vorher wars genau wei bei selemento!
lg kathrin
Also was ich weiß, gehen Zweckwidmungen erst nach der allgemeinen Zulassungsfrist.
https://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/pk130.frame
Dieser Dienst dient mMn ohnehin nur dazu um sich zu rechtfertigen für was für sinnlose Dinge unser Geld ausgegeben wird.
Dann können sie frecherweise behaupten, dass es ja "wir" so entschieden hätten...
(Die Entscheidung ob ich überhaupt Geld für diesen mMn absolut sinnlosen Haufen ausgeben will, danach fragt natürlich niemand *g*)
(\_/)
(o.0)
(><)
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