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Thema: mietzinszuschuss

  1. #21
    Super-Moderator Bewertungspunkte: 61
    Avatar von mst52
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    Zitat Zitat von christoph123 Beitrag anzeigen
    PPS:
    Habs gerade gesehen, was man da auf der Mietenbestätigung angeben muss:

    Grundstücks-Nr.(GP bzw. BP): .……… Einlagezahl-EZ: ……. Katastralgem.-KG: ………...

    Da kann man nur hoffen, dass der Vermieter diese Dinge weiß, oder sich erkundigt, ansonten ist man machtlos (wies bei mir war *g*)
    also ich hab Gott sei Dank gleich mal nach dem Einzug in die Wohnung den "Hausmeister" (oder wie man die Person eben nennt, die zum kompletten Haus schaut) kennen gelernt. Dieser konnte mir die ganzen Zahlen innerhalb kürzester Zeit mitteilen.
    Also falls euer Vermieter ratlos sein sollte.

  2. #22
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    Die Frage war von 2007, weiß nicht ob das noch relevant ist...

  3. #23
    Super-Moderator Bewertungspunkte: 61
    Avatar von mst52
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    Zitat Zitat von Matzy Beitrag anzeigen
    Die Frage war von 2007, weiß nicht ob das noch relevant ist...
    Das hab ich wohl übersehen aber es kann/soll ja auch als Info für jene dienen, die jetzt oder in Zukunft einen Antrag auf Mietzinsbeihilfe stellen

  4. #24
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    Zitat Zitat von Matzy Beitrag anzeigen
    Hey!

    Ich hätt da eine Frage...

    Wir sind in der Wohnung 3 Studenten, 2 davon beziehen Mietzinsbeihilfe (die 3. hat den Hauptwohnsitz nicht in ibk). Nun wird eine der beiden Beziehenden bald zu arbeiten beginnen (und wohl keinen Mietzins mehr kriegen), bekommt dann die 2. Beziehende trotzdem weiterhin die Beihilfe oder müssen ALLE BEWOHNER Studenten sein?

    ich würd auch ganz gern wissen, wie das läuft!wir haben eine 4er wg...davon sind 3 studenten und einer hat keine hauptwohnsitz in ibk...kenn mich nicht mehr aus ob wir was bekommen sollten oder nicht?die vom amt erzählen mir immer was anderes!weiß darüber irgendwer bescheid?
    lg kathi

  5. #25
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    Avatar von ATR
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    Also in einer Wg müssen alle ihren Hauptwohnsitz in IBK haben und in Österreich arbeiten, oder nicht?

  6. #26
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    nein, es bekommen halt dann nur die beiden mietzinsbeihilfe, die den hauptwohnsitz hier haben.
    das ganze läuft so: es gibt einen gewissen maximalbetrag den man bekommen kann, der sich nach der wohnungsgröße richtet. wenn drei leute in der wg wohnen und zwei davon hauptwohnsitz in ibk haben, dann bekommen auch nur die beiden die beihilfe, bwz können sie beantragen. der betrag für die beiden berechtigten wird dann einem der beiden aufs konto überweisen, ob ihr es dann durch drei oder durch zwei teilt, is euere sache, anspruch haben wie gesagt nur die, die auch den hauptwohnsitz hier haben.
    wenn allerdings einer in der wohnung ein normales einkommen hat (vollzeit) dann bekommt man die beihilfe nicht, weil sie sich nach dem einkommen auf die wohnung bezogen richtet. also auch wenn der jenige, der eh keinen anspruch hätte ein normalverdiener ist!
    ich hoff das war halbwegs verständlich!
    lg, claudia
    claudiiia

  7. #27
    Junior Member Bewertungspunkte: 3

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    AW: mietzinszuschuss

    hey
    danke claudia....aber eine frage noch: was is wenn einer der bewohner nicht österreichischer staatsbürger ist?kann er dann hauptwohnsitz anmelden und dann den mietzins sofort auch beziehen?oder fällt er dann für die eine person weg und wir 3 bekommen sie trotzdem noch?
    lg kathi

  8. #28
    Senior Member Bewertungspunkte: 4

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    AW: mietzinszuschuss

    wenn man nicht österreicher ist, muss man hier hauptwohnsitz haben und auch hier arbeiten, aber ich glaube es muss zumindest geringfügig sein (aber das weiß ich nicht sicher), damit man mietzinsbeihilfe beziehen kann.
    wenn das nicht der fall ist, dann sind nur die andren drei berechtigt, sie zu beantragen. also ihr bekommt dann den betrag für drei personen.
    lg
    claudiiia

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