Die Frage war von 2007, weiß nicht ob das noch relevant ist...
also ich hab Gott sei Dank gleich mal nach dem Einzug in die Wohnung den "Hausmeister" (oder wie man die Person eben nennt, die zum kompletten Haus schaut) kennen gelernt. Dieser konnte mir die ganzen Zahlen innerhalb kürzester Zeit mitteilen.
Also falls euer Vermieter ratlos sein sollte.![]()
Die Frage war von 2007, weiß nicht ob das noch relevant ist...
ich würd auch ganz gern wissen, wie das läuft!wir haben eine 4er wg...davon sind 3 studenten und einer hat keine hauptwohnsitz in ibk...kenn mich nicht mehr aus ob wir was bekommen sollten oder nicht?die vom amt erzählen mir immer was anderes!weiß darüber irgendwer bescheid?
lg kathi
Also in einer Wg müssen alle ihren Hauptwohnsitz in IBK haben und in Österreich arbeiten, oder nicht?
nein, es bekommen halt dann nur die beiden mietzinsbeihilfe, die den hauptwohnsitz hier haben.
das ganze läuft so: es gibt einen gewissen maximalbetrag den man bekommen kann, der sich nach der wohnungsgröße richtet. wenn drei leute in der wg wohnen und zwei davon hauptwohnsitz in ibk haben, dann bekommen auch nur die beiden die beihilfe, bwz können sie beantragen. der betrag für die beiden berechtigten wird dann einem der beiden aufs konto überweisen, ob ihr es dann durch drei oder durch zwei teilt, is euere sache, anspruch haben wie gesagt nur die, die auch den hauptwohnsitz hier haben.
wenn allerdings einer in der wohnung ein normales einkommen hat (vollzeit) dann bekommt man die beihilfe nicht, weil sie sich nach dem einkommen auf die wohnung bezogen richtet. also auch wenn der jenige, der eh keinen anspruch hätte ein normalverdiener ist!
ich hoff das war halbwegs verständlich!
lg, claudia
claudiiia
hey
danke claudia....aber eine frage noch: was is wenn einer der bewohner nicht österreichischer staatsbürger ist?kann er dann hauptwohnsitz anmelden und dann den mietzins sofort auch beziehen?oder fällt er dann für die eine person weg und wir 3 bekommen sie trotzdem noch?
lg kathi
wenn man nicht österreicher ist, muss man hier hauptwohnsitz haben und auch hier arbeiten, aber ich glaube es muss zumindest geringfügig sein (aber das weiß ich nicht sicher), damit man mietzinsbeihilfe beziehen kann.
wenn das nicht der fall ist, dann sind nur die andren drei berechtigt, sie zu beantragen. also ihr bekommt dann den betrag für drei personen.
lg
claudiiia
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