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Thema: mietzinszuschuss

  1. #11
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    ich hab mir den nervenaufreibenden behördengang gespart und hab alle erforderlichen unterlagen in ein kuvert gepackt und an folgende adresse geschickt :
    Stadtmagistrat Innsbruck
    MA IV / Amt für Wohnungsservice - Wohnbauförderung
    Mietzinsbeihilfenstelle
    Fallmerayerstraße 1
    A-6010 Innsbruck

    ca. 2 wochen drauf war der bescheid über die gewährung im briefkasterl! das porto hab ich im gegensatz zum "sesselpfurzenden" beamten gerne in kauf genommen.

    wär also auch eine methode...
    lg

  2. #12
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    Zitat Zitat von angelheart202
    Servus,

    Jeder Student der seinen Hauptwohnsitz in Innsbruck hat und alleine wohnt bekommt 105,- EUR Mietzinsbeihilfe (sofern die Richtlinien nicht geändert wurden).

    Für nähere Infos schau einfach mal unter diesem Link nach:

    http://www.tirol.gv.at/themen/bauenu...g/wbf_l1.shtml
    Also ausländischer Student schaut es da viel fieser aus. Also ich bin ausländischer Student und hatte 2002 als Innsbruck diese Aktion gestartet hat wegen der Volkszählung meinen Hauptwohnsitz nach Innsbruck verlagert und 105 Euro Mietzins bekommen.

    Dann aber die riesen Frechheit. Nach einem Jahr wurde die einfach gekündigt mit der Begründung ich wär Ausländer, und die Mietzinsbeihilfe gäb es nur noch für Ausländer falls sie eine geregelte, vertragliche, bezahlte Arbeit in Österreich haben....
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  3. #13
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    Zitat Zitat von JimboJones
    Also ausländischer Student schaut es da viel fieser aus. Also ich bin ausländischer Student und hatte 2002 als Innsbruck diese Aktion gestartet hat wegen der Volkszählung meinen Hauptwohnsitz nach Innsbruck verlagert und 105 Euro Mietzins bekommen.

    Dann aber die riesen Frechheit. Nach einem Jahr wurde die einfach gekündigt mit der Begründung ich wär Ausländer, und die Mietzinsbeihilfe gäb es nur noch für Ausländer falls sie eine geregelte, vertragliche, bezahlte Arbeit in Österreich haben....

    naja, ist jetzt nicht irgendwie böse oder gar ausländerfeinlich gemeint, aber wenn es für jeden in ibk wohnenden mietzuschuss geben würde (auch für alle Nicht-Österreicher), würde das budget wohl schon längst gesprengt sein...

  4. #14
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    naja, aber die Leute mit einem Zucker locken und dann nach einem Jahr sagen, so danke dass sie ihr Hauptwohnsitz hier angemeldet haben, aber das wars mit den Vorteilen ist auch ne frechheit!
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  5. #15
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    Zitat Zitat von okati
    das porto hab ich im gegensatz zum "sesselpfurzenden" beamten gerne in kauf genommen.
    also ich weiß gar nicht, was ihr habt, bei mir war der typ von der mietzinsbeihilfe immer nett und freundlich - was ich im übrigen auch von allen anderen beamten an den stellen im rathaus, wo ich in letzter zeit war, behaupten kann.

  6. #16
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    Zitat Zitat von Lisa
    also ich weiß gar nicht, was ihr habt, bei mir war der typ von der mietzinsbeihilfe immer nett und freundlich - was ich im übrigen auch von allen anderen beamten an den stellen im rathaus, wo ich in letzter zeit war, behaupten kann.
    ja kann ja sein, hast halt an guten tag erwischt aber es gibt mit sicherheit, so wie in jedem amt oder büro auch unfreundliche menschen...

  7. #17
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    Lächeln Mietzinsbeihilfe 3er WG

    Müssen bei einer 3er WG alle den Hauptwohnsitz in Innsbruck haben, um Mietzinsbehilfe zu bekommen ??? Bei uns hat jeder einen eigenen Mietvertrag von ca. 30m2 der Wohnung. Ist es dann nicht so, dass man alleine von den 30m2 einen Zuschuss bekommt ?? (das wären dann 30 * 2,1 = 63 Euro). Kann mir da jemand helfen

  8. #18
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    Avatar von christoph123
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    ok, das ist bei mir schon etwas her, aber folgendes dürfte stimmen:

    Man bekommt Mietzinszuschuss nicht für Studentenheime. Man muss einen Mietvertrag über eine Wohnung vorweisen können. (dh. ein Bad, eine Küche, ein Zimmer). (Und dazu alle Einkommensquellen selbst einen Zettel über die Unterstützungserklärung der Eltern)
    Ein Mietvertrag nur über ein Zimmer dürfte nicht reichen. Auch ist fraglich, ob ihr überhaupt Anspruch habt, auch wenn alle den Mietvertrag "zusammenlegen" und ihr gemeinsam ansucht, da ihr ja keine Wohnung im Definitionssinn mietet, sondern jeder einzeln ein Zimmer.
    Wenn, dann müssen aber alle die Einkommensquellen angben und wenn ihr da über einer festgelegten Grenze liegt, bekommt ihr keinen Zuschuss.

    Dürfte also in deinem Falle schwierig werden. Aber um es sicher zu wissen musst du in jedem Fall persönlich mal bei dem Büroheini vorbeischauen und nachfragen. Denn letztendlich sind selbst die Internetinfos nicht immer aktuell bzw. lassen Definitionsspielraum.
    (\_/)
    (o.0)
    (><)


  9. #19
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    Zitat Zitat von zimbim
    beispiel: ich: student aus vbg, studier hier, krieg fam.beihilfe und studienbeihilfe und wollte (brauchte) mehr

    hab bei stip.stelle gefragt --> alles kein problem, hauptsache sagen, ändert sich kohlemäßig gar nix!!

    hab bei finanzamt gefragt --> ändert sich auch nix

    weiß nicht warum, aber irgendwie kursieren gerüchte, dass das mit fam.beihilfebezug bzw. studienbeihilfenbezug nicht vereinbar wäre (die mietzinsbeihilfe mein ich jetzt) aber es ändert sich genau nix, du musst weder zum finanzamt rennen deswegen (weil fam.beihilfenangelegenheiten weiterhin beim finanzamt der eltern abgewickelt werden), noch hast ein prob. mit der studienbeihilfe
    Hi,

    die Gerüchte hab ich auch gehört, ist also gar nix dran? Bleibt Stipendium-mäßig alles beim alten? auch wenn man vollstipendium bekommt?

  10. #20
    Golden Member Bewertungspunkte: 9

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    Ausrufezeichen Dringend

    Hey!

    Ich hätt da eine Frage...

    Wir sind in der Wohnung 3 Studenten, 2 davon beziehen Mietzinsbeihilfe (die 3. hat den Hauptwohnsitz nicht in ibk). Nun wird eine der beiden Beziehenden bald zu arbeiten beginnen (und wohl keinen Mietzins mehr kriegen), bekommt dann die 2. Beziehende trotzdem weiterhin die Beihilfe oder müssen ALLE BEWOHNER Studenten sein?

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