Und wie siehts bei IFRS aus? Da darf ich muss aber eine Neubewertungsrücklage machen, oder?
Nein, nach HGB dürfen Vorräte nur zu den Anschaffungs- bzw Herstellungskosten ausgewiesen werden. Du meinst wahrscheinlich die Klausur vom 3. November 2004. Da ist auch bei dem Kreuz kein Häkchen dabei, und somit wurde diese Antwort falsch gewertet.Zitat von Mini
Und wie siehts bei IFRS aus? Da darf ich muss aber eine Neubewertungsrücklage machen, oder?
wobei geht denn so ne Neubewertungsrücklage überhaupt überall? bei WP gehts definitv aber wie sieht's bei Vorräten aus? damit zusammen hängt auch die Frage, ob ich nach IFRS die Vorräte zu Marktwerten bewerten darf... weißt du da mehr namsuoires?Zitat von Veri17
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Vollkommenrichtig. Eine Neubewertungsrücklage wirkt somit nur auf die Bilanz gewinnneutral aber nicht auf die GuV. Änderungen des Marktwertes beeinflussen somit nur die Bilanz. Jedoch ist eine Neubwertungsrücklage nur für inmaterielles Anlagevermögen (z.B. derivativer Firmenwert) oder Sachanlagevermögen möglich. Achtung, bei den Wertpapieren gibt es einige komplizierte Regelungen.Zitat von Veri17
Also wenn das nur für AV und Sach AV gilt, dann darf ich also auch bei IRFS die Vorräte nicht über die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ansetzten. Hab ich das richtig verstanden? Weil die Vorräte befinden sich ja im UV.
Genau so. Da es sich dabei um kurzfristiges Vermögen handelt! So hab ich es halt dem Buch entnommen. Eine Neubewertung lt IFRS ist daher nur z.B. bei Grundstücken sinnvoll. Ist auch irgendwie logisch![]()
Ja, hast recht, danke! Hoffentlich ist das morgen auch alles logisch!![]()
Achtung aber, dass du das nicht mit der Bewertung nach Marktwerten durcheinander bringst. Da im IFRS noch nicht realisierte Erträge ausgewiesen werden dürfen (im HGB lt Imparitäts- und Realisationsprinzip verboten) können auch Fremdwährungsrechnungen von FORDERUNGEN (Umlaufvermögen) bzw. Wertpapiere des UV zum Marktwert bewertet werden. ABER NUR IM IFRS. Keine Panik wenn er so etwas fragt dann nur in Form von MC-Fragen und die sind dann wirklich leicht, so wie das Beispiel mit Bewertung zu Verkaufspreis lt HGB.Zitat von Veri17
MfG
ALSO NOCHEINMAL:
HGB >> Bewertung nie über die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Aufgrund des Realisations- bzw Imparitätsprinzipus.
IFRS >> Bewertung zum Marktwert in manchen Fällen möglich
Okay, danke, hoffe, ich bring das morgen nicht durcheinander!![]()
Danke für's erklären!!!
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