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Thema: Hast du Fragen zum externen Rechnungswesen / BWL I ?

  1. #11
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von Mini
    Hi !

    Ich hab auch mal ne Frage:

    Vorräte dürfen im HGB zu Verkauspreisen ausgewiesen werden. R/F ???

    Ich hätte gesagt F, aber auf der kopierten Klausur ist R angekreuzt, kann mir jmd helfen?
    Vielen Dank, viel Spaß noch beim Lernen!

    LG
    Nein, nach HGB dürfen Vorräte nur zu den Anschaffungs- bzw Herstellungskosten ausgewiesen werden. Du meinst wahrscheinlich die Klausur vom 3. November 2004. Da ist auch bei dem Kreuz kein Häkchen dabei, und somit wurde diese Antwort falsch gewertet.

  2. #12
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    Und wie siehts bei IFRS aus? Da darf ich muss aber eine Neubewertungsrücklage machen, oder?

  3. #13
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    Avatar von smartguy
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    Zitat Zitat von Veri17
    Und wie siehts bei IFRS aus? Da darf ich muss aber eine Neubewertungsrücklage machen, oder?
    wobei geht denn so ne Neubewertungsrücklage überhaupt überall? bei WP gehts definitv aber wie sieht's bei Vorräten aus? damit zusammen hängt auch die Frage, ob ich nach IFRS die Vorräte zu Marktwerten bewerten darf... weißt du da mehr namsuoires?

  4. #14
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von Veri17
    Und wie siehts bei IFRS aus? Da darf ich muss aber eine Neubewertungsrücklage machen, oder?
    Vollkommenrichtig. Eine Neubewertungsrücklage wirkt somit nur auf die Bilanz gewinnneutral aber nicht auf die GuV. Änderungen des Marktwertes beeinflussen somit nur die Bilanz. Jedoch ist eine Neubwertungsrücklage nur für inmaterielles Anlagevermögen (z.B. derivativer Firmenwert) oder Sachanlagevermögen möglich. Achtung, bei den Wertpapieren gibt es einige komplizierte Regelungen.

  5. #15
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    Also wenn das nur für AV und Sach AV gilt, dann darf ich also auch bei IRFS die Vorräte nicht über die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ansetzten. Hab ich das richtig verstanden? Weil die Vorräte befinden sich ja im UV.

  6. #16
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    Avatar von Namsuoires
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    Genau so. Da es sich dabei um kurzfristiges Vermögen handelt! So hab ich es halt dem Buch entnommen. Eine Neubewertung lt IFRS ist daher nur z.B. bei Grundstücken sinnvoll. Ist auch irgendwie logisch

  7. #17
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    Ja, hast recht, danke! Hoffentlich ist das morgen auch alles logisch!

  8. #18
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von Veri17
    Ja, hast recht, danke! Hoffentlich ist das morgen auch alles logisch!
    Achtung aber, dass du das nicht mit der Bewertung nach Marktwerten durcheinander bringst. Da im IFRS noch nicht realisierte Erträge ausgewiesen werden dürfen (im HGB lt Imparitäts- und Realisationsprinzip verboten) können auch Fremdwährungsrechnungen von FORDERUNGEN (Umlaufvermögen) bzw. Wertpapiere des UV zum Marktwert bewertet werden. ABER NUR IM IFRS. Keine Panik wenn er so etwas fragt dann nur in Form von MC-Fragen und die sind dann wirklich leicht, so wie das Beispiel mit Bewertung zu Verkaufspreis lt HGB.

    MfG

  9. #19
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    Avatar von Namsuoires
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    ALSO NOCHEINMAL:

    HGB >> Bewertung nie über die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
    Aufgrund des Realisations- bzw Imparitätsprinzipus.

    IFRS >> Bewertung zum Marktwert in manchen Fällen möglich

  10. #20
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    Okay, danke, hoffe, ich bring das morgen nicht durcheinander!
    Danke für's erklären!!!

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