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Thema: Hast du Fragen zum externen Rechnungswesen / BWL I ?

  1. #21
    Junior Member Bewertungspunkte: 0

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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Zu der Rückstellung: Da die Rückstellung exakt gebildet wurde, können wir sie im Passiva auflösen und im Aktiva 500 aus unserem Liquiden Mittel nehmen. Somit kommt es zu einer Bilanzverkürzung. Sprich, unserer Bilanzsumme nimmt um -500 ab. Verstanden?

    Der Buchungssatz würde so lauten:
    Vorjahr:
    Aufwand zur Bildung von Prozessrückstellung / Prozessrückstellung

    laufendes Jahr:
    Rückstellung für Prozesskosten / Bank

    Danke Manny für die schnelle Antwort. Ich kann mir das jetzt auch vorstellen, jedoch verwirrt mich in diesem Zusammenhang auch folgende Frage, die ich mir aufgrund deiner Erklärung nicht erklären kann:

    "Für einen Prozess hat ein Unternehmen im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 100 gebildet. Im laufenden Jahr muss für den nun verlorenen Prozess nur ein Betrag von 80 an den Prozessgegner bezahlt werden. In welcher Höhe wird dadurch die GuV des laufenden Geschäftsjahres beeinflusst?"

    So wie ich das verstanden habe werden in der GuV doch nur all diejenigen Geschäftsfälle, also Erträge und Aufwendungen, erfasst, die ausschliesslich im aktuellen Geschäftsjahr angefallen sind, ohne Bezug zum letzten Geschäftsjahr, oder?
    Demnach müsste die Antwort doch heissen: -80 Und nicht wie es behauptet wird +20.

    Gruss,

    Keyman

  2. #22
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    Avatar von Mini
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Nein, nach HGB dürfen Vorräte nur zu den Anschaffungs- bzw Herstellungskosten ausgewiesen werden. Du meinst wahrscheinlich die Klausur vom 3. November 2004. Da ist auch bei dem Kreuz kein Häkchen dabei, und somit wurde diese Antwort falsch gewertet.
    Ja genau die Klausur vom 3. Nov. 2004 war das die ich meinte! Vielen Dank für deine Antwort , jetzt bin ich mir wenigstens sicher.

  3. #23
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    Avatar von mrrem
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    Zitat Zitat von keyman
    Danke Manny für die schnelle Antwort. Ich kann mir das jetzt auch vorstellen, jedoch verwirrt mich in diesem Zusammenhang auch folgende Frage, die ich mir aufgrund deiner Erklärung nicht erklären kann:

    "Für einen Prozess hat ein Unternehmen im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 100 gebildet. Im laufenden Jahr muss für den nun verlorenen Prozess nur ein Betrag von 80 an den Prozessgegner bezahlt werden. In welcher Höhe wird dadurch die GuV des laufenden Geschäftsjahres beeinflusst?"

    So wie ich das verstanden habe werden in der GuV doch nur all diejenigen Geschäftsfälle, also Erträge und Aufwendungen, erfasst, die ausschliesslich im aktuellen Geschäftsjahr angefallen sind, ohne Bezug zum letzten Geschäftsjahr, oder?
    Demnach müsste die Antwort doch heissen: -80 Und nicht wie es behauptet wird +20.

    Gruss,

    Keyman

    bei der klausur wurden die + 20 als richtig gewertet und folglich müsste auch beim vorherigen beispiel 0 und nicht 500 stehen. oder hat da jemand eine andere meinung?

  4. #24
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von keyman
    Danke Manny für die schnelle Antwort. Ich kann mir das jetzt auch vorstellen, jedoch verwirrt mich in diesem Zusammenhang auch folgende Frage, die ich mir aufgrund deiner Erklärung nicht erklären kann:

    "Für einen Prozess hat ein Unternehmen im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 100 gebildet. Im laufenden Jahr muss für den nun verlorenen Prozess nur ein Betrag von 80 an den Prozessgegner bezahlt werden. In welcher Höhe wird dadurch die GuV des laufenden Geschäftsjahres beeinflusst?"

    So wie ich das verstanden habe werden in der GuV doch nur all diejenigen Geschäftsfälle, also Erträge und Aufwendungen, erfasst, die ausschliesslich im aktuellen Geschäftsjahr angefallen sind, ohne Bezug zum letzten Geschäftsjahr, oder?
    Demnach müsste die Antwort doch heissen: -80 Und nicht wie es behauptet wird +20.

    Gruss,

    Keyman
    Ich rate dir nochmals das Kapitel Rückstellungen im Buch anzuschauen, speziell die Beispiele in Abschnitt B.

    Also bei deinem Fall stimmt + 20.

    Wir haben eine Rückstellung von 100 gebildet
    Aufwand für Bildung von ProzessRst 100,-- / Rückstellung 100,--

    Dann müssen wir aber nur 80,-- bezahlen. Somit haben wir um 20,-- zuviel Aufwand verbucht. Das muss korrigiert werden:
    Rückstellung 100,-- / Bank 80,-- und Erlöse durch Auflösen von Rst 20,--

    Somit verändert sich mein Jahresergebnis (GuV) um +20,--

    Verstehst du? Wir haben letztes Jahr eine Rückstellung von 100 gebildet und dabei schon einmal einen Aufwand von 100 verbucht.
    Dieses Jahr stellt sich aufeinmal heraus dass wir um 20 zuviel Aufwand verbucht haben, da es nur 80,-- ausmacht. Was müssen wir somit dieses Jahr im GuV machen? Wir müssen den Aufwand, den wir zuviel gebucht haben, durch einen Ertrag bzw. Erlös korrigieren. Ansonsten gehen uns die 20,-- verloren.
    Somit machen wir einen Gewinn von +20,--

    Einigermaßen klar?

    MfG Manny

  5. #25
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    Zitat Zitat von mrrem
    bei der klausur wurden die + 20 als richtig gewertet und folglich müsste auch beim vorherigen beispiel 0 und nicht 500 stehen. oder hat da jemand eine andere meinung?
    Falsch. -500 stimmen. Beim 1. Beispiel war ja die Frage nach der Bilanzsumme. Sprich unsere Bilanz und NICHT GuV.

  6. #26
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    Avatar von Namsuoires
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    Wenn beim 1. Beispiel (das mit 500) die Frage nach der Veränderung meines GuV wäre, dann würde die Antwort, wie du gesagt hast, 0 sein. Da wir keinen Aufwand bzw. Ertrag verbuchen müssen.

    Denn eine exakte Auflösung der Rückstellung, ist zahlungswirksam im CFS, Bilanz aber erfolgsunwirksam und somit nicht im GuV

    MfG Manny

  7. #27
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Also ich verstehe die Angabe nicht so richtig. Diese Fragestellungen sind wirklich seltsam. Aber ich versuchs einmal:



    Zu 2. Was meinst du mit "Konkurs wird des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen"?
    Wird der Konkurs abgewiesen, oder verfällst die Forderung aufgrund des Konkurs, denn dann müssten wir eine außerplanmäßige Abschreibung machen.

    Zu 3. Also tut mir wirklich leid, aber mit dieser Angabe kann man ja nichts anfangen. Selbstkostenpreis?? Nach welchen Verfahren? Und wie hoch sind die Vertriebs bzw. Verwaltungskosten?

    Tut mir leid, aber ist das wirklich die komplette Angabe? Sorry, ich kann dir nicht helfen. Ich hab mich mehr auf Auer konzentriert.

    Vielleicht kann dir aber jemand anderst weiterhelfen. Lass uns mal hoffen, mich würde das nämlich auch interessieren.

    MfG Manny
    na ja, das ist die Angabe der letzten Pircher Klausur.
    Zu 1. es muss heißen "Konkurs des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen" --> ich hab mich verschrieben
    zu 3. es geht ums FIFO und LIFO Verfahren

  8. #28
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    Zitat Zitat von Namsuoires
    Falsch. -500 stimmen. Beim 1. Beispiel war ja die Frage nach der Bilanzsumme. Sprich unsere Bilanz und NICHT GuV.

    alles klar. naja, das mit dem richtig und falsch lesen.... sollte aber guv stehen, würde 0 schon stimmen oder?!


    hab noch eine frage:
    werden fertige erzeugnisse auf basis des höchstansatzes (vollkosten) bewertet, so führt dies im jahr der produktion im vergleich zum mindestansatz (teilkosten) cp zu einem besseren ergebnis (höheren gewinn)

    RICHTIG

    aber ich versteh das nicht ganz, denn wie ihr auch vorher richtig besprochen habt, werden beim vollkostenansatz die abschreibung auch abgezogen. das bsp mit -300 (mat. kosten) - 100 (löhne) - 50(afa) = -500.
    und zu teilkosten wären es nur -300 und -150 = -450. aber eben, dann ist doch zu vollkosten der gewinn doch nicht höher, wenn ich die abschreibung mit abziehe.

    verwechsle ich hier was?

    danke

  9. #29
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    Avatar von Namsuoires
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    Zitat Zitat von csae9459
    na ja, das ist die Angabe der letzten Pircher Klausur.
    Zu 1. es muss heißen "Konkurs des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen" --> ich hab mich verschrieben
    zu 3. es geht ums FIFO und LIFO Verfahren
    Es tut mir echt leid, ich bin mir was die Pircher Aufgaben angeht einfach nicht 100 %ig sicher. Vielleicht kann dir ja jemand helfen.

    zu 3. Da kenn ich mich gut aus. Also welches Verfahren sollen wir bei deinem Beispiel anwenden. Das Fifo oder Lifo. Obwohl ich da immer noch das Problem mit dem Selbstkostenpreis habe. Denn der beinhaltet ebenfalls meine Verwaltungs- bzw Vertriebskosten; und die sind nirgendwo erwähnt.

    Sorry

    mfG

  10. #30
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    Merci Manny, jetzt hab ichs.

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