Ja genau die Klausur vom 3. Nov. 2004 war das die ich meinte! Vielen Dank für deine AntwortZitat von Namsuoires
, jetzt bin ich mir wenigstens sicher.
Zitat von Namsuoires
Danke Manny für die schnelle Antwort. Ich kann mir das jetzt auch vorstellen, jedoch verwirrt mich in diesem Zusammenhang auch folgende Frage, die ich mir aufgrund deiner Erklärung nicht erklären kann:
"Für einen Prozess hat ein Unternehmen im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 100 gebildet. Im laufenden Jahr muss für den nun verlorenen Prozess nur ein Betrag von 80 an den Prozessgegner bezahlt werden. In welcher Höhe wird dadurch die GuV des laufenden Geschäftsjahres beeinflusst?"
So wie ich das verstanden habe werden in der GuV doch nur all diejenigen Geschäftsfälle, also Erträge und Aufwendungen, erfasst, die ausschliesslich im aktuellen Geschäftsjahr angefallen sind, ohne Bezug zum letzten Geschäftsjahr, oder?
Demnach müsste die Antwort doch heissen: -80 Und nicht wie es behauptet wird +20.
Gruss,
Keyman
Ja genau die Klausur vom 3. Nov. 2004 war das die ich meinte! Vielen Dank für deine AntwortZitat von Namsuoires
, jetzt bin ich mir wenigstens sicher.
Zitat von keyman
bei der klausur wurden die + 20 als richtig gewertet und folglich müsste auch beim vorherigen beispiel 0 und nicht 500 stehen. oder hat da jemand eine andere meinung?
Ich rate dir nochmals das Kapitel Rückstellungen im Buch anzuschauen, speziell die Beispiele in Abschnitt B.Zitat von keyman
Also bei deinem Fall stimmt + 20.
Wir haben eine Rückstellung von 100 gebildet
Aufwand für Bildung von ProzessRst 100,-- / Rückstellung 100,--
Dann müssen wir aber nur 80,-- bezahlen. Somit haben wir um 20,-- zuviel Aufwand verbucht. Das muss korrigiert werden:
Rückstellung 100,-- / Bank 80,-- und Erlöse durch Auflösen von Rst 20,--
Somit verändert sich mein Jahresergebnis (GuV) um +20,--
Verstehst du? Wir haben letztes Jahr eine Rückstellung von 100 gebildet und dabei schon einmal einen Aufwand von 100 verbucht.
Dieses Jahr stellt sich aufeinmal heraus dass wir um 20 zuviel Aufwand verbucht haben, da es nur 80,-- ausmacht. Was müssen wir somit dieses Jahr im GuV machen? Wir müssen den Aufwand, den wir zuviel gebucht haben, durch einen Ertrag bzw. Erlös korrigieren. Ansonsten gehen uns die 20,-- verloren.
Somit machen wir einen Gewinn von +20,--
Einigermaßen klar?
MfG Manny
Falsch. -500 stimmen. Beim 1. Beispiel war ja die Frage nach der Bilanzsumme. Sprich unsere Bilanz und NICHT GuV.Zitat von mrrem
Wenn beim 1. Beispiel (das mit 500) die Frage nach der Veränderung meines GuV wäre, dann würde die Antwort, wie du gesagt hast, 0 sein. Da wir keinen Aufwand bzw. Ertrag verbuchen müssen.
Denn eine exakte Auflösung der Rückstellung, ist zahlungswirksam im CFS, Bilanz aber erfolgsunwirksam und somit nicht im GuV
MfG Manny
na ja, das ist die Angabe der letzten Pircher Klausur.Zitat von Namsuoires
Zu 1. es muss heißen "Konkurs des Schuldners wird mangels Masse abgewiesen" --> ich hab mich verschrieben
zu 3. es geht ums FIFO und LIFO Verfahren
Zitat von Namsuoires
alles klar. naja, das mit dem richtig und falsch lesen.... sollte aber guv stehen, würde 0 schon stimmen oder?!
hab noch eine frage:
werden fertige erzeugnisse auf basis des höchstansatzes (vollkosten) bewertet, so führt dies im jahr der produktion im vergleich zum mindestansatz (teilkosten) cp zu einem besseren ergebnis (höheren gewinn)
RICHTIG
aber ich versteh das nicht ganz, denn wie ihr auch vorher richtig besprochen habt, werden beim vollkostenansatz die abschreibung auch abgezogen. das bsp mit -300 (mat. kosten) - 100 (löhne) - 50(afa) = -500.
und zu teilkosten wären es nur -300 und -150 = -450. aber eben, dann ist doch zu vollkosten der gewinn doch nicht höher, wenn ich die abschreibung mit abziehe.
verwechsle ich hier was?
danke
Es tut mir echt leid, ich bin mir was die Pircher Aufgaben angeht einfach nicht 100 %ig sicher. Vielleicht kann dir ja jemand helfen.Zitat von csae9459
zu 3. Da kenn ich mich gut aus. Also welches Verfahren sollen wir bei deinem Beispiel anwenden. Das Fifo oder Lifo. Obwohl ich da immer noch das Problem mit dem Selbstkostenpreis habe. Denn der beinhaltet ebenfalls meine Verwaltungs- bzw Vertriebskosten; und die sind nirgendwo erwähnt.
Sorry
mfG
Merci Manny, jetzt hab ichs.
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