Ich hab halt die Beispiele im Arbeitsskriptum gerechnet. Beim ROI kann er schon fragen, was mit was dividiert wird und was man daraus sagen kann etc.Zitat von mrrem
Schadet sicher nicht, wenn man es morgen kann !![]()
Tja, das Grausamste zum Schluss! Verdammt!!Zitat von smartguy
Ich hab halt die Beispiele im Arbeitsskriptum gerechnet. Beim ROI kann er schon fragen, was mit was dividiert wird und was man daraus sagen kann etc.Zitat von mrrem
Schadet sicher nicht, wenn man es morgen kann !![]()
Ich hab noch eine Frage. Wenn ich im Oktober meine Versicherung für ein halbes Jahr vorauszahle >> 600 €, dann nimmt meine Bilanzsumme doch um -300 € ab, oder?
Und zwar erst -600 aus der Kassa bzw. Bank
und dann +300 durch die aktive Rechnungsabgrenzung
Somit vebleiben -300
Stimmt doch, oder?
Zitat von Namsuoires
ja stimmt
gut dann schau ich mir das mit roi etc. noch an und frag morgen in der früh noch, falls mir was unklar ist.
schönen abend noch
Ebenfalls einen Schönen Abend. Übrigens das ist eine Aktive Rechnungsabgrenzung. Passiv wäre, wenn mir jemand Mieterträge zahlt.Zitat von mrrem
mfG Manny
Zitat von Namsuoires
aktive ja... habs gemerkt und deshalb schnell wieder rausgelöscht. aber anscheinend warst du schneller.
aktive wenn ich was bezahle (im voraus)
und passive, wenn ich was bekomme (im voraus)
ich hät da auch ein paar fragen:
das trifft doch auch nur zu falls eine abschreibung vorliegt, oder?Werden Vorräte im Sinne der Herstellkosten zu Vollkosten bewertet, so ist das Betriebsergebnis im Jahr der Produktion höher als wenn die Vorräte zu Teilkosten bewertet werden.
warum stimmt das nicht?Eventualverbindlichkeiten wirken sich auf die Höhe der Bilanzsumme aus.
eine Kostenstellenrechnung ist doch nicht das selbe wie eine GuV nach UKV (sie fließt in die GuV hinein, aba ist doch nicht das selbe oder?).Das Umsatzkostenverfahren entspricht einer Kostenstellenrechnung.
danke
1. es gibt ja noch gemeinkosten, die nur zu vollkosten berücksichtigt werden...
2. eventualverbindlichkeiten werden nicht in der bilanz ausgewiesen, können sich also auch nicht auf die bilanzsumme auswirken.
3. es geht um den unterschied:
gkv: kostenartenrechnung (welche ARTEN von kosten fallen an? abschreibungen, materialkosten etc. ...)
ukv: kostenSTELLENrechnung (welchen STELLEN sind von den kosten betroffen? vertrieb, produktion, etc. ...)
gl für morgen
schönen abend
-bb-
eigentlich logischZitat von -bb-
. danke
Für was steht denn eigentlich das -bb- ??
Lesezeichen