Tja, im Notfall einfach ne Eselsbrücke bauenZitat von mrrem
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Zitat von Namsuoires
ja so würde ich das auch sehen.
naja, seine fragen sind ja auch immer verzwickt gewesen, also auskennen sollte man sich schon.![]()
Tja, im Notfall einfach ne Eselsbrücke bauenZitat von mrrem
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Aufgabe 3 guckst du hier: http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=9797Zitat von csae9459
Aufgabe 2: Die Forderung ist voll abzuschreiben (sprich: mit 0 anzusetzen). Einen Konkurs mangels Masse abzuweisen bedeutet, dass so wenig Vermögen ("Masse") vorhanden ist, dass damit noch nicht einmal die Konkurskosten gedeckt werden können. Da wird also garantiert auch kein Geld mehr übrig sein, um damit die Forderung - auch nur teilweise - zu tilgen.
Aufgabe 1: Weiß ich zwar nicht, aber laut dem hier (http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=9766) müsste es der abgezinste Betrag sein.
Hoffe, somit ist alles klar....
Sorry, ich hab das davor überflogen. Dieser Rechenweg stimmt leider nicht! Es kommt zwar das gleiche raus, aber nur weil die Differenz zwischen Gewinn und Rückstellung gleich der Rückstellung ist.Zitat von mrrem
NOrmalerweiße rechnet man so.
Erst zieht man von den 1000 30% ab. Das wären dann in unserem Beispiel 700
Jetzt zieht man von den 1000 die 500 ab und davon nochmals die 30 %. Das wären dann 350
Jetzt 700 - 350 = 350 !!!
Somit ist unserer Ausschüttungspareffekt = 350
Wirkt zwar kompliziert, aber es stimmt. Rechnen wir doch das Beispiel nochmals mit einer Rückstellung von 300
1000 - 30 % = 700
1000 - 300 = 700 - 30 % = 490
700 - 490 = 210
Somit wäre unser Ausschüttungsspareffekt nur noch 210
Ist auch logisch. Je kleiner die Rückstellung, desto kleiner der Spareffekt in diesem Jahr
Wenn wir aber dieses Beispiel in die vorige Formel einsetzt, dann erhalten wir 490, und das ist eindeutig falsch.
ALSO VORSICHT!!!
Sorry für die Verwirrung!
ok i hoffe, das sind meine letzten fragen.
gegeben: mateinzelkosten 80, matgmeinkosten 50, perseinzelkosten 30, persgemeinkosten 20, afa 20, vertr 10, verw 20
herstellkosten auf basis voll und teilkosten
und in der guv auf basis voll und teilkostenansatz das betriebsergebnis. bzw. was steht in der bilanz.
und dann noch: produktion auf lager. -300 matkosten -100 löhne und -100 afa
betriebsergebnis auf vollkosten = 0
zu teilkosten= +100????? wenn ja, bitte um erklärung
danke
Geändert von mrrem (02.04.2006 um 17:43 Uhr)
hey leute, wer weiß das:
Wird die Bildung einer passiven latenten Steuer als Aufwand oder als Ertrag gebucht?
(mit der aktiven latenten Steuer wird es sich entsprechend umgekehrt verhalten)
hab's eben im buch gefunden: es ist natürlich ein Aufw
Du stellst auch oft die gleiche Frage. Na ja, nocheinmal:Zitat von mrrem
Herstellungskosten nach VK: 200
Herstellungskosten nach TK: 110
GUV
UErl
+ Bestandsveränderung
- Personalaufwand
- Materialaufwand
- Abschreibungen
= BEG
Höchstansatz:
-
200
- 130
- 50
- 20
= 0
Teilansatz:
-
110
- 80
- 30
- 20
= -20
BEG:
0 nach Höchstansatz
-20 nach Teilansatz
Bei deinem anderen Beispiel müsste es -100 sein. Wo hast du das her?
Langsam komm ich auch schon durcheinander!!! Stimmt +100 ???
MfG Manny
Passiv latente Steuer werden als Aufwand gebuchtZitat von smartguy
Aktiv latente Steuer als Ertrag
MfG
Zitat von Namsuoires
naja, wie du siehst, bin ich glaub schon durcheinander gekommenich habs von der klausur ss 2005. da wurde nur das BE nach höchstansatz gefragt.
hab mich nur gefragt was zum teilkostenansatz rauskommen müsste und hab auf +100 getippt. aber da wir ja schon vorher gesagt haben, dass im jahr der aktivierung der HÖCHSTANSATZ den höhern gewinn bringen muss, kann natürlich nur -100 beim teilkostenansatz rauskommen und nicht wie ich gesagt habe +100.
man man man.... verwirrend.
aber danke für die schnellen antworten
DANKE DIR... Ich hab schon gedacht, dass mein ganzer "Glaube" eine Verarsche warZitat von mrrem
. Ich hoffe das stimmt jetzt was wir gemeinsam aufgestellt haben (bin mir zu 95 % sicher). Ich wüsste auf jeden Fall keinen Grund warum es nicht so sein sollte. Somit stimmen auch die 2 MC-Fragen. Übrigens bevor noch jemand fragt:
Nehmen wir an wir verkaufen unser Vermögen (das wir im 2. Beispiel hergestellt haben) um 700.
Nach Höchstansatz und UKV
700
- 500
= 200
Nach Mindestansatz und UKV
700
- 400
= 300
Somit ist der Gewinn nach Höchstansatz im Jahr des Verkaufs niedriger als wie der Gewinn nach Mindestansatz.
Aber schlussendlich gleicht sich ja alles wieder aus und über beide Perioden hätten wir ein 0 : 0 Verhältnis.
MfG Manny
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