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Thema: Pircher Rechenbeispiele DRINGEND!

  1. #1
    Member Bewertungspunkte: 0

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    Pircher Rechenbeispiele DRINGEND!

    Hey Leute ich wollte mal wissen, welche Rechenaufgaben Pircher in den Vorlesungen behandelt hat, da er nur das bringt, was er in der VO durchgemacht hat.

    Ich konnte leider zweimal nicht gehen und die Male wo ich da war, waren keine Rechenaufgaben vorhanden!!?????

  2. #2
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    Avatar von csaf5064
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    soviel ich weiß kommen:

    bestandsveränderungen
    fifo, lifo
    forderungsbewertung?
    gewinnermittlung (EBK-SBK+Entnahmen-Einlagen)

    ansonsten fällt mir jetzt gerade nix ein...

    vielleicht meldet sich noch jemand anders!

  3. #3
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    Zitat Zitat von csaf5064
    soviel ich weiß kommen:

    bestandsveränderungen
    fifo, lifo
    forderungsbewertung?
    gewinnermittlung (EBK-SBK+Entnahmen-Einlagen)

    ansonsten fällt mir jetzt gerade nix ein...

    vielleicht meldet sich noch jemand anders!

    ich glaube, dass auch ein rechenbsp. zur abschreibung kommt (jährl. Afa, kum. Afa, Restbuchwert) inkl. berechnung der AK.

  4. #4
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    Avatar von csaf5064
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    genau, das hab ich vergessen...

    afa kommt sicher, weil er in der VO ein bsp. gemacht hat!

  5. #5
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    Was können bei "bestandsveränderungen, fifo, lifo, forderungsbewertung" für Rechnungen kommen?
    Wie ist das mit der Afa jeweils zu rechnen, wenn zB im Jahr 1998 angeschafft wird und dann gefragt wird, wie es im Jahr 2004 gebucht wird? Wird da die Abschreibung für 2004 auch noch mitgenommen?

  6. #6
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    Bitte um Antworten für folgendes Beispiele:

    1) eine Forderung in Höhe von Eur 600, inkl. 20% MWSt. ist älter als 12 Monate. Mit welchem Wert ist die Forderung am Bilanzstichtag zu bewerten? Nennwert Eur 600, Abgezinster Betrag Eur 565,98
    Wert:??????????

  7. #7
    Member Bewertungspunkte: 5
    Avatar von Julz
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    die forderungsbsp. sind schon irgendwo besprochen worden ...

    bei bsp a) nimmt man den abgezinsten Betrag bei b) 0

  8. #8
    Experte Bewertungspunkte: 6

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    Den abgezinsten Betrag aber anscheinend nur dann, wenn die Forderung älter als 12 Monate ist.
    Hat Pircher die Forderungsbewertungen in diesem Semester gemacht (Uneinbringleichkeit, etc)?

    Was sollte man zur Bilanzierungspflicht bzw. zum Bilanzierungswahlrecht wissen?

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