Hey!Zitat von chris22
Ich bin mir auch nicht sicher, aber ich würde sagen
1) §4.1
2) Der Bestätigungsvermerk gilt nur bei der Veröffentlichung ; also ist nur a,c,d richtig
3) Ausschüttungssperre : ich würde nur e sagen, weil warum Personengesellschaft ihren Gewinn nicht ausschütten dürfen? Sie müssen ja keine vepflichtenden RL bilden
Zu deiner 1. Frage : ich hätte da auch ein paar
1. Zählen zu den Bilanzierungswahlrechten auch Rückstellungen von untergeordneter Bedeutung?
2. Der Lagebericht ist doch sowohl zukunfts- als auch vergangenheitsorientiert, oder? ich glaube mich zu erinnern, dass er das gesagt hat. zukunftsbezogen ist er am Bilanzstichtag und zukunfts- und vergangenheitsbezogen am Bilanzerstellungstag. Richtig?
3. Die Ertragssteuerzahlungen und Ausschüttungen ermitteln sich bei einem Konzern auf Basis :
a) Des Konznerergebnisses im Sinne der EInheitstheorie
b) der Ergebnisses der Muttergesellschaft
c) des Ergebnisses der Tochtergesellschaft
4. Der §5 Gewinnermittler
a) verpflichtet Vollkaufleute
b) verpflichtet Vollkaufleute mit Einkünften aus Gewerbebetrieb
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