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Ist ja nett wie schnell hier geholfen wird.
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vielen, vielen Dank!
es kemmen 1/3 MC Fragen 1/3 offene Fragen 1/3 Buchungssätze und Rechnungen
lg cass
The greatest thing you'll ever learn, is to love, and be loved in return.
wieso was hat er euch erklärt? sagmal?!Zitat von okati
wäre echt hilfreich
ge, is gar nit hilfreich, nur lustig warsZitat von csac2182
:
er hat erklärt, wie wir ankreuzeln sollen, wenn wir "glauben", die antwort zu wissen. falls wir dann beim nachbarn gesehen haben, dass dieser ganz was anderes hat und wir die eigentliche auswahl aufheben wollen, sollen wir das gewählte kasterl einkreisen. wenn dann der kollege dahinter flüstert, dass doch diese antwort richtig ist, dann einfach nochmals ein deutliches kreuz über den kreis machen. und falls alles nix mehr helfen sollte: einfach alles durchstreichen und daneben ein neues kasterl hinzeichnen![]()
ich fand halt nur die erläuterung zusammen mit den zeichnungen auf der tafel sehr witzig!
also: nit hysterisch werden![]()
Hallo
Ich hätte noch ein paar Fragen
Abschnitt C: Abschlussarbeiten
Bsp 8b : Rückstellungen Buchungssatz : Aufwand/Rückstellungen 1mio
Stimmt das? Aufwand fließt in Rückstellungen oder?
Bsp 16a : Lösung: keine weitere Buchung - Kalendervierteljahr. Warum?
BSP 17: Wie wären denn hier die Buchungssätze?
Und zu den Rechnungsabgrenzungsposten: Es wird oft gefragt: Welche Buchungen sind zum Bilanzstichtag nötig?
zB: Bsp 6 (Abschnitt C):
Bei unserer Lösung steht nur da: ARA / Versicherungsaufwand 2000 euro
-müsste man da nicht auch den Mietaufwand für dieses Jahr anführen
Versicherungsaufwendungen / Bank 4000
also insesamt 6000
und im Folgejahr wird dann wieder aufgelöst
Versicherungsaufwand / ARA 2000 ?????
bsp. 8b) --> ja, ist eine rückstellung, also Aufwand/Rückstellung 1 mio.Zitat von powderfreak24
bsp. 16a) --> der unternehmer bezahlt im oktober für 3 monate, also buchst du am 15.10.2003: Versicherungsaufwand/Bank 1000,-
hier fällt ja alles noch ins alte jahr, also nix im neuen, deshalb auch am bilanzstichtag keine abgrenzung nötig.
bsp. 17) weiß i selber nicht (vor allem, weil es ja gar keine fragestellung gibt...)![]()
bsp. 6) aufwände und erträge sind ja laufende buchungen unterm jahr.
dh. in diesem fall wurde am 1 november schon der gesamte versicherungsaufwand verbucht, am bilanzstichtag sind dann nur mehr die korrekturbuchungen (rechnungsabgrenzungen) vorzunehmen. und gefragt sind ja hier nur die buchungen zum bilanzstichtag.
eins bin ich mir selber nicht sicher: wenn bei RAP nach den buchungen zum bilanzstichtag gefragt wird, löst ihr dann die konten per 01.01. auch auf? ich würds glaub ich nicht machen, weil es ja erst am 01.01. des folgejahres gemacht wird...??? hmm, bei den beispielen auf den folien wurds aber immer gemacht...![]()
i schreib ihm den BS zum 31. 12 und den zum 1.1. hin und wenn a den 3ten im lfd. GEschäftsjahr a no will schreib i den a hin..lieber zu viel als zu wenig aber 31.12 und 1.1. hamma immer gemacht..wär sonst a ned sinnvoll
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Und wieder einmal Danke an Cassia!!!!![]()
ned der Rede wert..sitz ja selber grad beim lernen und schau mir des Bsp..an wo ma des gmacht haben mid hr und str. Gewinn..neben der Folie 61....sowos hod a gsag wär a gutes Klausur Bsp...das ma hr a Afa von 2000 hat und str a Afa von 1250 weil Nd ned 5 sondern 8 Jahre is ( von 10.000) und dann müssen ma in den Jahren 1-5 beim str Gewinn + die Differenz also 750 und in den Jahren 6-8 beim str Gewinn -1250 weil hr nix mehr da is weils scho voll abgeschrieben is....lg cass
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