ich hab auch schon gesucht, leider haben sie auch auf der ÖH nix.
Die Klausur soll im Gegensatz zu den Übungen die er bringt doch a bissl schwerer sein, aber nicht unmenschlich.
Eine Frage vielleicht:
Seine Frage zu Abschnitt A Nr. 6:
Handelsrechtliche Bestimmungen: Wer muss Bilanzieren.
Sind des alle Vollkaufleute, oder?
Kap. Gesellschaft. sind Formkaufleute? Die natürlich auch. Sonst niemand?
Lieg ich da richtig?
Minderkaufmann muss ja nur, wenn er die Grenzen überschreitet, aber des ist ja nicht das Handelsrecht, sondern die Grenzen stehen ja §125 BAO.
Wie würdet ihr die Frage beantworten?
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