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Thema: Abschlussklausur Pummerer WS 11 12

  1. #81
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    Avatar von bavaria89
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    bei dem verlustvortrag blick i ned ganz durch - was dürfen wir da "aus vorperioden aus der tätigkeit als einzelunternehmer" alles mit reinnehmen?!is mir auch aus den folien ned ganz ersichtlich, auf wie lange etc des ausgelegt ist...heißt dass das ich an teil in 2012 und an teil in 2013 verrechnen kann?!oder darf ich nur einmal (falls möglich) im ersten jahr die höchsten 75% abziehen?! im buch steht nur was von "Anlaufverluste dürfen in den ersten drei Jahren verrechnet werden" - aber doch dann nicht die aus einer vorherigen tätigkeit oder!?!

  2. #82
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    Hallo,

    wie löst man den diese zwei Aufgaben?

    Beurteilen Sie die Sachverhalte aus umsatzsteuerlicher Sicht:
    1) Ein Steuerberater errichtete im August 2005 ein Haus, das ab 1. September 2005 als Anlagevermögen genutzt wurde. 40% wurden privat genutzt. Das Grundstück ist zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet. Die Vorsteuern be-trugen insgesamt € 120.000. Es wurde ein Vorsteuerabzug im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung vorgenommen. Welche Auswirkungen ergeben sich aufgrund der nachfolgenden Sachverhalte:
    a) Im Jahr 2006 erhöhte sich der unternehmerisch genutzte Anteil auf 70%.
    b) Im Jahr 2007 verringerte sich der unternehmerisch genutzte Anteil auf 40%.
    c) Im Jahr 2008 wurde das Haus verkauft.

    2) Ein Student schafft einen Laptop, den er vorerst nur für Studienzwecke ver-wendet, um € 1.200 inkl. USt an. Nach Abschluss des Studiums legt er den nun ein Jahr alten Laptop in sein Einzelunternehmen ein und verwendet ihn nur mehr betrieblich.


    Hat jemand eine Antwort dazu?

  3. #83
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    Danke Gühsal!! Aber wieso rechnest du in diesem beispiel den verlustvortrag dazu 78750?? muss man den nich abziehen??

  4. #84
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    Verlustvortrag:
    wenn man EAR macht dann dürfen wir nur die Verluste der letzten 3 Jahre berücksichtigen
    und wenn wir Gewinnermittlung nach § 5 machen dann dürfen wir unbegrenzt berücksichtigen

    im Buch steht das wir nur 75% des Gesamtgewinnes als Verlustvortrag verrechnen, also ich hab das so verstanden wir haben Gesamteinkommen von 100000 haben und Verlustvortrag von 600000, dann müssen wir 75% vom 100000 ausrechnen in dem Fall jetzt 75000 und wir können maximal 75000 als Verlust verrechnen da die 60000 unter 75000 können wir 60000 abziehen diesem Beispiel was ich eingefügt habe können Fehler vorkommen ich glaube 78750 ist nicht richtig; du hast recht wir müssen Verlustvortrag abziehen; ich mach immer so Gesamtbetrag der Einkünfte minus Verlustvortrag und dann die ESt ausrechnen und abziehen

  5. #85
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    ok ich glaub dann hab ichs gleich (poste gleich den ganzen rechenweg, hoffe ohne fehler ) ich hab noch eine bitte ich tu mir schwer mit der 1.aufgabe(einkommenssteuer)! kannst du da vielleicht deinen rechenweg posten?

  6. #86
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    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    AW 180.000
    Verkaufserlöse 250.000
    EK aus V&V 70.000
    b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb -70000
    c) Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Gutschrift Zinsen 20.000 75%
    26.667 100%
    d) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Mieteinnahmen 3.000
    Werbungskosten 6.000
    Überschuss der Werbungskosten - 3.000
    Gesamtbetrag der Einkünfte:
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 70.000
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb -
    Einkünfte aus Kapitalvermögen 26.667
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 3.000
    GEK der Einkünfte 93.667
    Variante 67.000
    Veranlagung KESt
    Einkommen 93.667 67.000
    Est Tarif 3 37.068 23.735
    6.667
    Einnahmen 93.667 93.667
    Steuerzahlung 37.068 30.402
    Nettobetrag 56.598 63.265

  7. #87
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    Zitat Zitat von Gülsah Beitrag anzeigen
    a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    AW 180.000
    Verkaufserlöse 250.000
    EK aus V&V 70.000
    b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb -70000
    c) Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Gutschrift Zinsen 20.000 75%
    26.667 100%
    d) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Mieteinnahmen 3.000
    Werbungskosten 6.000
    Überschuss der Werbungskosten - 3.000
    Gesamtbetrag der Einkünfte:
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 70.000
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb -
    Einkünfte aus Kapitalvermögen 26.667
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - 3.000
    GEK der Einkünfte 93.667
    Variante 67.000
    Veranlagung KESt
    Einkommen 93.667 67.000
    Est Tarif 3 37.068 23.735
    6.667
    Einnahmen 93.667 93.667
    Steuerzahlung 37.068 30.402
    Nettobetrag 56.598 63.265

    Wie kommst du auf die Zahlen bei Variante 67000 und dann auf 6667?

  8. #88
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    Hallo Gülsah!

    Vielen Dank für deine Lösungen. Aber ich hätte da gleich mal eine Frage: Warum rechnest du denn die 3000€ aus Vermietung und Verpachtung weg? Du hast ja bereits hingeschrieben, dass es sich dabei um Liebhaberei handelt und wenn ich das richtig im Kopf habe, darf ich Verluste aus Liebhaberei niemals für einen Ausgleich (egal ob vertikal oder horizontal) verwenden?!?

  9. #89
    Senior Member Bewertungspunkte: 11

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    @csak5288: Das ist die Kest aus den Zinszahlungen! Wenn ich 20000€ erhalten haben, habe ich eigentlich einen Kapitalertrag von 26667€ erzielt und eben 25% Kest (=6667) bezahlt. In der Variante sind ja bei der Bemessungsgrundlage die Kapitalerträge in 67000 noch nicht berücksichtigt worden, die Steuer muss aber nun berücksichtigt werden.

  10. #90
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    67000 musst du alle Einkünfte ohne Kapitalvermögen also 93677-26666,67
    6667 ist Kapitalvermögen 26666,67*0,25 KESt

    du hast recht normaleweise ist das Liebhaberei aber hier steht noch zusätzlich Über einen Zeitraum von 15 Jahren ist mit einem Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu rechnen, es handelt sich nicht auf dauerhafte Verlust es kann aber auch sein das meine Lösung nicht richtig ist

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