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Thema: Stipendium

  1. #1
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    Stipendium

    Wenn man im Herbst mit dem Studium beginnt hat man ja noch keinen Anspruch auf ein Leistungsstipendium.
    Gibt es auch die Möglichkeit andere Stipendien zu beantragen?

  2. #2
    Golden Member Bewertungspunkte: 12

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    Ich kann dich da nur auf www.stipendium.at verweisen, da steht eig. alles zum Thema Studienbeihilfe.

  3. #3
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    Avatar von christoph123
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    Das "normale" Stipendium hängt von den Einkommensverhältnissen deiner Eltern ab. Das höchste Stipendium sind so 420 Euro monatlich.

    Aber selbst wenn die Eltern zu viel verdienen um noch ein Stipendium zu bekommen, kann es immer noch sein, dass einem die Studengebühren erlassen werden. (Studienzuschuss - ist der gleiche Antrag wie bei der Studienbeihilfe und muss also nicht gesondert angesucht werden und geht automatisch)

    Also man sollte auf jeden Fall ansuchen, sind ja nur ein paar Formulare die auszufüllen sind. Komischerweise verzichten dennoch ziemlich viele auf zumindest den Erlass der Studiengebühren. (lt. Beihilfenabteilung vor allem Männer, vielleicht weil sie nicht glauben können auch mal gefördert zu werden)
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  4. #4
    Experte Bewertungspunkte: 11
    Avatar von Martini
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    Das mit dem Einkommen der Eltern ist total blöd. Ich wohne mit meinem Freund zusammen und bekomme keine finanzielle Unterstützung. Natürlich müssen sie es irgendwie regeln, aber wenn jemand einen eigenen Haushalt führt, dann sollten sie diese Regelung ändern finde ich.

  5. #5
    Forum Star Bewertungspunkte: 6
    Avatar von christoph123
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    Zitat Zitat von Martini
    Das mit dem Einkommen der Eltern ist total blöd. Ich wohne mit meinem Freund zusammen und bekomme keine finanzielle Unterstützung. Natürlich müssen sie es irgendwie regeln, aber wenn jemand einen eigenen Haushalt führt, dann sollten sie diese Regelung ändern finde ich.
    Dein Argument verstehe ich nicht. Brauchst du denn mehr Geld, weil du mit deinem Freund zusammen lebst? Ich habe auch mal in einer 2er WG gelebt, deshalb habe ich aber auch nicht mehr gebraucht, als jetzt in einer 7er WG. Oder was ist das Argument, dass man mit einem Freund in einem Haushalt Förderungswürdig ist?
    Dass du mit deinem Freund zusammenlebst, das ist ja dem Staat (zum Glück *g*) egal und deine private Entscheidung und die Gesellschaft hat ja nichts davon, also warum Fördern?
    Was anderes wäre es, wenn du heiraten würdest. Dann kann der Staat zurecht davon ausgehen, dass die Zeit der Spielchen ein Ende hat und mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann gewollter oder ungewollter Nachwuchs sich einstellt. Und um eine Basis für die Gesellschaft wegen der Steuerzahler und künftigen Arbeitskräfte wertvollen Kinder zu schaffen, werden eben verheirateten Paaren finanzielle Vorteile eingeräumt.

    Da fällt mir ein: Es gibt ja auch den Wohnkostenzuschuss. Und der richtet sich vor allem an die Höhe des Haushaltseinkommens (Und auch begrenzt an die Größe der Wohnung). Sucht doch da mal an...
    (\_/)
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  6. #6
    Senior Member Bewertungspunkte: 13

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    Ein Stipendium soll jedem durch eine finanzielle Grundsicherung das Studium ermöglichen, damit Talente der Kinder von Einkommensschwachen Familien von der Gesellschaft genützt werden können und ein sozialer Ausgleich geschaffen wird. "Reiche" Eltern sind gesetzlich übrigens dazu verpflichtet, das studierewillige Kind zumindest in der Höhe des Maximalstipendiums zu unterstützen.

    Gefördert wird vom Stipendium aber nicht, dass jemand sich dazu entschließt, mit seinem Freund zusammen zu Leben, mag es noch so romantisch klingen. Weshalb dann z.B. ein Studentenheim oder WG-Bewohner weniger Stipendium bekommen sollte, sieht ja wohl keiner ein.

  7. #7
    Experte Bewertungspunkte: 11
    Avatar von Martini
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    Nein, ich meinte das so:

    Als ich noch zu Hause gelebt habe, habe ich ein Stipendium erhalten, weil das Einkommen der Eltern zu gering war. Jetzt bin ich mit meinem Freund zusammen (wir haben eine Wohnung gekauft) und ich bekomme kein Stipendium mehr, weil plötzlich das Einkommen meiner Eltern zu groß ist. Ja, der Staat geht davon aus, dass Kinder von ihren Eltern finanzielle Unterstützung erhalten, aber ich kenne so viele Fälle, bei denen die Eltern dies nicht tun. Ich finde, wenn man drei jahre lang eine Lebensgemeinschaft bildet, sollte das Einkommen des Lebensgefährten herangezogen werden.

    Auch wenn ich noch daheim leben würde, müsste ich sogar für die Studiengebühr arbeiten gehen.

    Ich verstehe ja den Staat, wenn er sagt, die Eltern sind dazu verpflichtet blablabla, aber oft tun die Eltern das nicht und sollen die Kinder sie dann klagen? Ich finde, hier muss etwas gefunden werden, allerdings ist es schwer, dass das dann nicht ausgenützt wird. Zum beispiel könnten eltern dann so tun, als würden sie ihren kindern nicht helfen und die bekommen dann doppelt geld. Ach, das ganze ist ziemlich verstrickt

  8. #8
    Experte Bewertungspunkte: 11
    Avatar von Martini
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    Zitat Zitat von christoph123
    Dein Argument verstehe ich nicht. Brauchst du denn mehr Geld, weil du mit deinem Freund zusammen lebst? Ich habe auch mal in einer 2er WG gelebt, deshalb habe ich aber auch nicht mehr gebraucht, als jetzt in einer 7er WG. Oder was ist das Argument, dass man mit einem Freund in einem Haushalt Förderungswürdig ist?
    Dass du mit deinem Freund zusammenlebst, das ist ja dem Staat (zum Glück *g*) egal und deine private Entscheidung und die Gesellschaft hat ja nichts davon, also warum Fördern?
    Was anderes wäre es, wenn du heiraten würdest. Dann kann der Staat zurecht davon ausgehen, dass die Zeit der Spielchen ein Ende hat und mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann gewollter oder ungewollter Nachwuchs sich einstellt. Und um eine Basis für die Gesellschaft wegen der Steuerzahler und künftigen Arbeitskräfte wertvollen Kinder zu schaffen, werden eben verheirateten Paaren finanzielle Vorteile eingeräumt.

    Da fällt mir ein: Es gibt ja auch den Wohnkostenzuschuss. Und der richtet sich vor allem an die Höhe des Haushaltseinkommens (Und auch begrenzt an die Größe der Wohnung). Sucht doch da mal an...
    Ich weiß ja nicht, ob du ein Auslandsstipendium bekommst, aber angenommen du bekommst keines und müsstest die Wohnung und deine Verpflegung selber bezahlen und du bekommst keine Unterstützung seitens der Eltern: dann musst du arbeiten fürs Wohnen und da bleibt dann nicht mehr SO viel zeit fürs studium.

  9. #9
    Forum Star Bewertungspunkte: 6
    Avatar von christoph123
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    Dann habe ich dich falsch verstanden. Tut mir leid, ich war wieder einmal viel zu überstürzt...

    Das Problem ist sicher, dass jeder Fall sehr individuell ist. Und ein Gesetz kann dann nicht alle individuellen Einzelfälle berücksichtigen, sonst wirds viel zu kompliziert und undurchschaubar.
    Sicher wird es so sein, dass einige Stipendium erhalten, dies nicht wirklich nötig hätten und umgekehrt viele es nicht erhalten, die aber "bedürftiger" sind, als so mancher der es erhält.
    Andererseits kenne ich aber auch einen Fall, wo jemand der Stipendienstelle glaubhaft machen konnte, dass er tatsächlich keine Unterstützung von den Eltern bekommt und diesem wurde ein Stipendium gewährt. Auch in anderen Härtefällen kann man sich an die Behörde (mit persönlichem Gespräch) wenden. Ganz dumm sind die ja auch nicht und sie haben schon die Möglichkeit, dass sie auf Einzelfälle reagieren und Sonderzuschüsse erteilen. (z.B. bei psychischen oder physischen Krankheiten, Schwangerschaft, Betreuungsprobleme in der Familie etc.)
    Ob das oft vorkommt weiß ich nicht (wahrscheinlich nicht) aber dass eine "betuchte" Familie dem eigenen Kind wirklich überhaupt keine Unterstützung geben will, ist hoffentlich ein Einzelfall.
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