um den ersten abschnitt VWL abschließen zu können, musst du dann den Kurs auch für VWL anrechnen lassen.
Hallo,
Als ich neulich meine Prüfungsergebnisse am Service Point ausgedruckt habe, ist mir aufgefallen, dass bei Recht I als Studienrichtung BWL angegeben war, obwohl ich 100%-ig sicher bin, dass ich die Punkte bei der Computeranmeldung bei VWL gesetzt habe.
Nur zum Verständnis: ich bin sowohl in VWL als auch in BWL inskribiert. Aber ich habe mich in BWL "nur so" inskribiert, um eventuell einen Notnagel haben zu können. Mein "eigentliches Studium" ist VWL.
Nun zu meiner Frage: ist das nun ein Problem oder nicht? Soll ich sofort zum Prüfungsreferat (das müsste glaube ich die richtige Anlaufstelle sein) gehen und sagen, dass sie diesen Fehler berechtigen sollen, oder soll ich erst wenn ich den 1. Abschnitt abgeschlossen habe, Recht I dann auf VWL anrechnen lassen.
Danke für eure Hilfe!
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The answer to violence is even more democracy, even more humanity, but never naivety.
Jens Stoltenberg, ehemaliger norwegischer Ministerpräsident
um den ersten abschnitt VWL abschließen zu können, musst du dann den Kurs auch für VWL anrechnen lassen.
Aber muss ich das bereits jetzt tun oder erst am Ende des 1. Abschnitts?
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du kannst es natürlich auch später machen, nur dauert die anrechnung dann wieder. also ich würds bald erledigen, dann hast du es hinter dir.
OK. Danke!
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