Grundsätzlich ist deine Überlegung richtig, nur hat es in letzter Zeit Definitionsprobleme gegeben, wann denn der erste Abschnitt als beendet gilt. Und das Resultat war, dass nicht das Anrechnen und Ausdrucken des Bescheids im Prüfungsreferat das offizielle Ende des ersten Abschnitts ist sondern wenn du deine letzte Prüfung für diesen ablegst. Soll heißen, dass es da durchaus Probleme geben kann. Also du denkst du bist noch im 1. Abschnitt und machst fröhlich und locker deine paar Kurse aus dem 2. Abschnitt und willst dann wechseln und plötzlich sagt dir die Uni, dass du aus Sicht der Uni schon längst im 2. bist und vielleicht grad mal noch 2 Semester für den 2. Abschnitt hast und dich danach zwangsumstellt. Also das ist eine sehr heiße Geschichte, da würde ich mich auf alle Fälle in der Fachschaft nochmal näher informieren.
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