Danke, dass du mich an diese Songs erinnerst
Hätt die fast vergessen.
Das geht nun eindeutig zu weit. Kritik ist erlaubt, aber bitte nicht persönlich werden.
Geändert von Matthias86 (05.07.2007 um 18:02 Uhr)
Danke, dass du mich an diese Songs erinnerst
Hätt die fast vergessen.
Wenn die ganze Vorlesung als eine Prüfung gewertet wird, dann ist die Müller-Klausur ein Teil der Prüfung. Auch ein mangelhafter Teil macht die gesamte Prüfung mangelhaft. Folge der Aufhebung ist aber nicht, dass man eine Nachklausur machen kann, sondern nur, dass die negative Bewertung (des ganzen Kurses) nicht gewertet wird. Nur wird man fast eine Nachklausur anbieten müssen, ansonsten wäre die Uni an einer Verlängerung der Studiendauer bzw. am Unmöglichwerden des Auslandsjahres schuld.Zitat von haraldag
Dass diese Prüfung mangelhaft ist, das steht meiner Meinung nach außer Zweifel. Kein Mensch auf der ganzen Welt kann das 3. Bsp lösen, weil es nicht lösbar ist. Wenn das kein Mangel ist!
Dann noch ein zweiter Angabefehler und eine Rechenform, die laut Müller nicht zur Klausur kommt.
Also die Chancen für eine Anfechtung stehen meiner Meinung nach gut.
Und wenn die Prüfung mangelhaft ist, dann müsste eigentlich jeder negativ beurteilte die Prüfung anfechten können. Denn Voraussetzung ist nur die Mangelhaftigkeit und nicht, dass genau der Mangel zur neg. Beurteilung geführt hat. Also auch der, der ein leeres Blatt abgegeben hat, müsste die Klausur anfechten können.
Es ist eine VU (Vorlesung mit Übung) und keine VO (Vorlesung), deshalb wird sie als eine einzige Prüfung gewertet.Zitat von Matzi
Du hast vermutlich recht. Eine Aufhebung würde dann auch bedeuten, dass eine positiv bestandene Klausur Externes RW hinfällig ist.
Das könnte sein. Ich glaube, es gibt einen Paragrafen, der sagt, die Studiendauer darf nicht durch Fehler der Universität verlängert werden, oder so ähnlich. Müsste man nachschlagen.Zitat von Matzi
Da wäre ich nicht so optimistisch. Die Entscheidung, was ein schwerer Mangel ist, liegt allein und subjektiv beim Studiendekan (bei uns heissen die glaube ich Fakultätsstudienleiter und nicht Studiendekan).Zitat von Matzi
Die Frage ist, ob dann automatisch auch alle positiv bewerteten Klausuren "storniert" werden. Wenn das der Fall ist, dann machst du dich bei denen unbeliebt, die durchgekommen sind.Zitat von Matzi
ich hab mich bei der öh informiert wies ums gespräch mit der müller steht. die gute frau hat einfach nur gesagt, dass sie erst mal die klausuren korrigieren möchte, um zu sehen wie gravierend sich die angabefehler ausgewirkt haben. Anschließend wird sie "entsprechende maßnahmen" ergreifen. wieder mal sehr konkret.
naja unsere vertretung hats geschluckt und wir können nur abwarten und teetrinken...
die unangemessenheit des klausurstoffes (zusammenhängend trotz gegenteiliger ankündigung usw) wurden nach meinem wissensstand nicht angesprochen - ich kann mich aber auch irren
Also entschuldige mal, natürlich ist ein Angabe Fehler nicht korrekt und sollte auch demenstsprechend behandelt werden, aber von wegen kein Mensch auf der ganzen Welt.........jetzt mal abgesehen von Prüfung und Benotung; du kannst mir nicht erzählen, dass dir nicht klar war dass da ein Fehler war. Das Stunden und Prozentsätz nicht kombinierbar ist versteht sich doch irgendwie!! Ich mein was gibt den das für ein Bild ab, wenn alle Studenten, sobald Ihnen eine Angabe ein klein wenig komisch vorkommt, sofort die Segel streichen und um Hilfe rufen.Zitat von Matzi
Natürlich ist ein Angabe-Fehler inkorrekt, aber daran ein mögliches Scheitern bei der Klausur festzumachen ?????
Nein, natürlich nicht. Man muss eine Klausur erst anfechten, damit sie aufgehoben wird. Ohne Anfechtung keine Aufhebeng!Zitat von haraldag
Auch der Studiendekan ist ans Gesetz gebunden und kann nicht willkürlich entscheiden! Leider kenn ich mich im Studienrecht nicht aus und weiß nicht, ob es gegen diese Entscheidung dann ein Rechtsmittel gibt.Zitat von haraldag
Zitat von greg25
Was soll ich tun, wenn ich die Angabe lese und sie mir komisch vorkommt? Bei Nachfrage heißt es, es werden keine Fragen beantwortet. Und nur, weil ich nicht weiß, wie die Aufgabe zu lösen ist, heißt es nicht gleich, dass ein Angabefehler drinnen ist. Wo kommt man denn hin, wenn man immer dann, wenn man nicht weiß, wie eine Aufgabe zu lösen ist, einfach selber Annahmen trifft?
Eines ist klar: Die Studenten dürfen nicht unter einem Fehler leiden, den Prof. Müller in der Angabe gemacht hat!
Außerdem sage ich nicht, dass ich daran gescheiter bin/ scheitern werde. Es ging nur darum, ob die Prüfung mangelhaft ist oder nicht.
mich betrifft das ganze zwar nicht, aber nur mal so eine frage:
wann gab es mal eine bwl1 klausur, bei der wirklich alles in ordnung war? keine fehler in der angabe, nicht unfair oder zu schwer, ....
was ich mich frage ist, wird das vom institut mit absicht so gemacht, oder was steckt da sonst dahinter?
oder gibt es an anderen universitäten selbiges problem mit einem bestimmen kurs?
lg mrrem
das EXTREM studium
Hände weg von meiner Paranoia!
stimme dir vollkommen zu! also wenn man sich die letzte klausur angeschaut hat dann war das letzte bsp insofern kein problem als dass man hätte erkennen müssen wo der angabefehler liegt. fehler hin oder her insgesamt fand ich die klausur sehr sehr fair übrigens war das erste bsp keine kuppel sondern eine einfache divisionskalkulation. dass ich selber tw bei der klausur auf der leitung gestanden bin dafür kann frau dr. mag. müller nichts.Zitat von greg25
Lesezeichen