SoWi Forum Innsbruck - Powered by vBulletin
Seite 11 von 13 ErsteErste ... 910111213 LetzteLetzte
Ergebnis 101 bis 110 von 121

Thema: Bewertung der letzten Aufgabe zu vollen Punkten

  1. #101
    Senior Member Bewertungspunkte: 11

    Registriert seit
    23.01.2006
    Beiträge
    216
    Das geht nun eindeutig zu weit. Kritik ist erlaubt, aber bitte nicht persönlich werden.
    Geändert von Matthias86 (05.07.2007 um 18:02 Uhr)

  2. #102
    Forum Star Bewertungspunkte: 7

    Registriert seit
    16.11.2005
    Beiträge
    1.646
    Danke, dass du mich an diese Songs erinnerst
    Hätt die fast vergessen.

  3. #103
    Junior Member Bewertungspunkte: 9

    Registriert seit
    03.12.2003
    Beiträge
    43
    Zitat Zitat von haraldag
    Wegen der Angabefehler der Klausur vom Kurs A könnte § 79 (1) UnivG herangezogen werden:
    Wenn die Durchführung einer negativ beurteilten Prüfung einen schweren Mangel aufweist, hat das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ diese Prüfung auf Antrag der oder des Studierenden mit Bescheid aufzuheben. Die oder der Studierende hat den Antrag innerhalb von zwei Wochen ab der Bekanntgabe der Beurteilung einzubringen und den schweren Mangel glaubhaft zu machen. Der Antritt zu der Prüfung, die aufgehoben wurde, ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen.

    Die Frage ist, ob ein Angabefehler schon ein schwerer Mangel in der Durchführung der Prüfung ist.
    Wenn die ganze Vorlesung als eine Prüfung gewertet wird, dann ist die Müller-Klausur ein Teil der Prüfung. Auch ein mangelhafter Teil macht die gesamte Prüfung mangelhaft. Folge der Aufhebung ist aber nicht, dass man eine Nachklausur machen kann, sondern nur, dass die negative Bewertung (des ganzen Kurses) nicht gewertet wird. Nur wird man fast eine Nachklausur anbieten müssen, ansonsten wäre die Uni an einer Verlängerung der Studiendauer bzw. am Unmöglichwerden des Auslandsjahres schuld.


    Dass diese Prüfung mangelhaft ist, das steht meiner Meinung nach außer Zweifel. Kein Mensch auf der ganzen Welt kann das 3. Bsp lösen, weil es nicht lösbar ist. Wenn das kein Mangel ist!
    Dann noch ein zweiter Angabefehler und eine Rechenform, die laut Müller nicht zur Klausur kommt.

    Also die Chancen für eine Anfechtung stehen meiner Meinung nach gut.

    Und wenn die Prüfung mangelhaft ist, dann müsste eigentlich jeder negativ beurteilte die Prüfung anfechten können. Denn Voraussetzung ist nur die Mangelhaftigkeit und nicht, dass genau der Mangel zur neg. Beurteilung geführt hat. Also auch der, der ein leeres Blatt abgegeben hat, müsste die Klausur anfechten können.

  4. #104
    Golden Member Bewertungspunkte: 45

    Registriert seit
    04.04.2007
    Beiträge
    264
    Zitat Zitat von Matzi
    Wenn die ganze Vorlesung als eine Prüfung gewertet wird, dann ist die Müller-Klausur ein Teil der Prüfung. Auch ein mangelhafter Teil macht die gesamte Prüfung mangelhaft. Folge der Aufhebung ist aber nicht, dass man eine Nachklausur machen kann, sondern nur, dass die negative Bewertung (des ganzen Kurses) nicht gewertet wird.
    Es ist eine VU (Vorlesung mit Übung) und keine VO (Vorlesung), deshalb wird sie als eine einzige Prüfung gewertet.
    Du hast vermutlich recht. Eine Aufhebung würde dann auch bedeuten, dass eine positiv bestandene Klausur Externes RW hinfällig ist.

    Zitat Zitat von Matzi
    Nur wird man fast eine Nachklausur anbieten müssen, ansonsten wäre die Uni an einer Verlängerung der Studiendauer bzw. am Unmöglichwerden des Auslandsjahres schuld.
    Das könnte sein. Ich glaube, es gibt einen Paragrafen, der sagt, die Studiendauer darf nicht durch Fehler der Universität verlängert werden, oder so ähnlich. Müsste man nachschlagen.


    Zitat Zitat von Matzi
    Dass diese Prüfung mangelhaft ist, das steht meiner Meinung nach außer Zweifel. Kein Mensch auf der ganzen Welt kann das 3. Bsp lösen, weil es nicht lösbar ist. Wenn das kein Mangel ist!
    Dann noch ein zweiter Angabefehler und eine Rechenform, die laut Müller nicht zur Klausur kommt.

    Also die Chancen für eine Anfechtung stehen meiner Meinung nach gut.
    Da wäre ich nicht so optimistisch. Die Entscheidung, was ein schwerer Mangel ist, liegt allein und subjektiv beim Studiendekan (bei uns heissen die glaube ich Fakultätsstudienleiter und nicht Studiendekan).

    Zitat Zitat von Matzi
    Und wenn die Prüfung mangelhaft ist, dann müsste eigentlich jeder negativ beurteilte die Prüfung anfechten können. Denn Voraussetzung ist nur die Mangelhaftigkeit und nicht, dass genau der Mangel zur neg. Beurteilung geführt hat. Also auch der, der ein leeres Blatt abgegeben hat, müsste die Klausur anfechten können.
    Die Frage ist, ob dann automatisch auch alle positiv bewerteten Klausuren "storniert" werden. Wenn das der Fall ist, dann machst du dich bei denen unbeliebt, die durchgekommen sind.

  5. #105
    Anfänger Bewertungspunkte: 0
    Avatar von metzelfetz
    Registriert seit
    10.02.2006
    Beiträge
    15
    ich hab mich bei der öh informiert wies ums gespräch mit der müller steht. die gute frau hat einfach nur gesagt, dass sie erst mal die klausuren korrigieren möchte, um zu sehen wie gravierend sich die angabefehler ausgewirkt haben. Anschließend wird sie "entsprechende maßnahmen" ergreifen. wieder mal sehr konkret.
    naja unsere vertretung hats geschluckt und wir können nur abwarten und teetrinken...
    die unangemessenheit des klausurstoffes (zusammenhängend trotz gegenteiliger ankündigung usw) wurden nach meinem wissensstand nicht angesprochen - ich kann mich aber auch irren

  6. #106
    Anfänger Bewertungspunkte: 1

    Registriert seit
    22.11.2006
    Beiträge
    21
    Zitat Zitat von Matzi

    Dass diese Prüfung mangelhaft ist, das steht meiner Meinung nach außer Zweifel. Kein Mensch auf der ganzen Welt kann das 3. Bsp lösen, weil es nicht lösbar ist. Wenn das kein Mangel ist!
    Dann noch ein zweiter Angabefehler und eine Rechenform, die laut Müller nicht zur Klausur kommt.
    .
    Also entschuldige mal, natürlich ist ein Angabe Fehler nicht korrekt und sollte auch demenstsprechend behandelt werden, aber von wegen kein Mensch auf der ganzen Welt.........jetzt mal abgesehen von Prüfung und Benotung; du kannst mir nicht erzählen, dass dir nicht klar war dass da ein Fehler war. Das Stunden und Prozentsätz nicht kombinierbar ist versteht sich doch irgendwie!! Ich mein was gibt den das für ein Bild ab, wenn alle Studenten, sobald Ihnen eine Angabe ein klein wenig komisch vorkommt, sofort die Segel streichen und um Hilfe rufen.
    Natürlich ist ein Angabe-Fehler inkorrekt, aber daran ein mögliches Scheitern bei der Klausur festzumachen ?????

  7. #107
    Junior Member Bewertungspunkte: 9

    Registriert seit
    03.12.2003
    Beiträge
    43
    Zitat Zitat von haraldag
    Die Frage ist, ob dann automatisch auch alle positiv bewerteten Klausuren "storniert" werden. Wenn das der Fall ist, dann machst du dich bei denen unbeliebt, die durchgekommen sind.
    Nein, natürlich nicht. Man muss eine Klausur erst anfechten, damit sie aufgehoben wird. Ohne Anfechtung keine Aufhebeng!

    Zitat Zitat von haraldag
    Da wäre ich nicht so optimistisch. Die Entscheidung, was ein schwerer Mangel ist, liegt allein und subjektiv beim Studiendekan (bei uns heissen die glaube ich Fakultätsstudienleiter und nicht Studiendekan).
    Auch der Studiendekan ist ans Gesetz gebunden und kann nicht willkürlich entscheiden! Leider kenn ich mich im Studienrecht nicht aus und weiß nicht, ob es gegen diese Entscheidung dann ein Rechtsmittel gibt.

    Zitat Zitat von greg25
    du kannst mir nicht erzählen, dass dir nicht klar war dass da ein Fehler war. Das Stunden und Prozentsätz nicht kombinierbar ist versteht sich doch irgendwie!! Ich mein was gibt den das für ein Bild ab, wenn alle Studenten, sobald Ihnen eine Angabe ein klein wenig komisch vorkommt, sofort die Segel streichen und um Hilfe rufen.
    Natürlich ist ein Angabe-Fehler inkorrekt, aber daran ein mögliches Scheitern bei der Klausur festzumachen ?????

    Was soll ich tun, wenn ich die Angabe lese und sie mir komisch vorkommt? Bei Nachfrage heißt es, es werden keine Fragen beantwortet. Und nur, weil ich nicht weiß, wie die Aufgabe zu lösen ist, heißt es nicht gleich, dass ein Angabefehler drinnen ist. Wo kommt man denn hin, wenn man immer dann, wenn man nicht weiß, wie eine Aufgabe zu lösen ist, einfach selber Annahmen trifft?
    Eines ist klar: Die Studenten dürfen nicht unter einem Fehler leiden, den Prof. Müller in der Angabe gemacht hat!

    Außerdem sage ich nicht, dass ich daran gescheiter bin/ scheitern werde. Es ging nur darum, ob die Prüfung mangelhaft ist oder nicht.

  8. #108
    Golden Member Bewertungspunkte: 6
    Avatar von mrrem
    Registriert seit
    30.09.2004
    Ort
    Lustenau/Innsbruck
    Beiträge
    270
    mich betrifft das ganze zwar nicht, aber nur mal so eine frage:
    wann gab es mal eine bwl1 klausur, bei der wirklich alles in ordnung war? keine fehler in der angabe, nicht unfair oder zu schwer, ....

    was ich mich frage ist, wird das vom institut mit absicht so gemacht, oder was steckt da sonst dahinter?

    oder gibt es an anderen universitäten selbiges problem mit einem bestimmen kurs?

    lg mrrem

  9. #109
    Forum Star Bewertungspunkte: 11
    Avatar von pje
    Registriert seit
    19.05.2003
    Ort
    im exil :(
    Beiträge
    1.234
    das EXTREM studium
    Hände weg von meiner Paranoia!

  10. #110
    Member Bewertungspunkte: 0

    Registriert seit
    20.10.2005
    Beiträge
    83
    Zitat Zitat von greg25
    Also entschuldige mal, natürlich ist ein Angabe Fehler nicht korrekt und sollte auch demenstsprechend behandelt werden, aber von wegen kein Mensch auf der ganzen Welt.........jetzt mal abgesehen von Prüfung und Benotung; du kannst mir nicht erzählen, dass dir nicht klar war dass da ein Fehler war. Das Stunden und Prozentsätz nicht kombinierbar ist versteht sich doch irgendwie!! Ich mein was gibt den das für ein Bild ab, wenn alle Studenten, sobald Ihnen eine Angabe ein klein wenig komisch vorkommt, sofort die Segel streichen und um Hilfe rufen.
    Natürlich ist ein Angabe-Fehler inkorrekt, aber daran ein mögliches Scheitern bei der Klausur festzumachen ?????
    stimme dir vollkommen zu! also wenn man sich die letzte klausur angeschaut hat dann war das letzte bsp insofern kein problem als dass man hätte erkennen müssen wo der angabefehler liegt. fehler hin oder her insgesamt fand ich die klausur sehr sehr fair übrigens war das erste bsp keine kuppel sondern eine einfache divisionskalkulation. dass ich selber tw bei der klausur auf der leitung gestanden bin dafür kann frau dr. mag. müller nichts.

Seite 11 von 13 ErsteErste ... 910111213 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Bewertung VU
    Von Tavarua im Forum Soziologische Perspektiven und Denkweisen
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 17.01.2007, 19:22
  2. letzen becker fragen
    Von matze84 im Forum BWL I
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 30.01.2006, 21:47
  3. letzen becker fragen
    Von matze84 im Forum BWL I
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.01.2006, 21:03
  4. Was passiert mit Punkten die nicht gesetzt werden?
    Von mullerschorsch im Forum Computeranmeldung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 23.02.2004, 22:17
  5. was passiert mit übrigen Punkten???
    Von sabine2968 im Forum VWL II
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16.02.2004, 13:07

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  


Studenteninserate.at | Studenteninserate.de | MeinInserat.at | MeinInserat.com | MeinInserat.it | Immobar.it | Mobiler Büroservice+ | Kleinanzeigen Südtirol | RC-Flohmarkt.com | Auswandern nach Südtirol | Annunci Gratuiti