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Thema: Studienwechsel- FAMILIENBEIHILFE

  1. #1
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    Frage Studienwechsel- FAMILIENBEIHILFE

    hallo

    ich studiere heuer im 3 semester bwl und möchte vielleicht nach dem 3ten semester umsteigen auf jus oder wire...
    meine frage ist nun: WIE STEHT ES DANN UM MEINE FAMILIENBEIHILFE
    werde ich es noch weiterhin erhalten oder nicht ?? habe gehört, dass wenn ich nachm 3ten semester umsteige keinen anspruch mehr auf die familienbeihilfe habe ? stimmt das ??

  2. #2
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    kann mir niemand die frage beantworten ?????

  3. #3
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    mich würde das auch interessieren. aber bei mir würde es sich um iww auf bwl handeln..
    lg

  4. #4
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    hoffentlich bekommen wir eine antwort

  5. #5
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    So stehen die Bedingungen für die Kinderbeihilfe eines Studenten im Internet:

    ...
    Voraussetzung:

    * Vorlage von Leistungsnachweisen beim zuständigen Finanzamt:

    o nach dem ersten Studienjahr einer Studienrichtung: mindestens acht Semesterwochenstunden aus Wahl- oder Pflichfächern des jeweiligen Studiums oder einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung
    o bei Studienbeginn im Sommersemester - nach den ersten drei Semestern: 12 Wochenstunden
    o entsprechende Diplomprüfungszeugnisse

    * höchstens zwei Studienrichtungswechsel
    o diese Studienwechsel erfolgten vor der Inskriptionsfrist des 3. Semesters



    Also so viel ich verstehe, geht das wohl nicht mehr nach dem dritten Semester...

  6. #6
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    und was wäre wenn ich mich im 3ten semester für eine andere studienrichtung anmelden würde ??

  7. #7
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    Studienwechsel:
    Maximal zwei Studienwechsel. Bei einem öfteren Wechsel oder auch einem Studienwechsel, der später erfolgt, als nach dem
    absolvierten zweiten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr), fällt die Familienbeihilfe weg. Bei
    einem zu späten Studienwechsel entfällt die Familienbeihilfe für das neue Studium jedoch nur im Ausmaß der bereits insgesamt
    zurückgelegten Studiendauer (Verlängerungssemester wegen Studienbehinderung nicht mit eingerechnet), soweit hiefür durchgehend
    Familienbeihilfe bezogen wurde. Diese Wartezeit wird im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten um
    die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester verkürzt.


    Also solltest doch nur die ersten 3 Semester des neuen Studiums nichts mehr kriegen, oder?

    .... alles auf der HP des Bundesministeriums für Finanzen zu finden....!!

  8. #8
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    Hätt Ich Jetzt Auch So Verstanden

  9. #9
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    Avatar von kater2005
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    hallo,

    wenn aber jemand bspw. von iww auf den bac oder umgekehrt umsteigen will, so kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen, dass dann die familienbeihilfe wegfällt, da bspw. bei fast allen betriebswirtschaftlichen studienrichtungen der 1. abschnitt ident ist und so alles angerechnet und normal weiterstudiert werden kann.

    lg, kater

  10. #10
    Golden Member Bewertungspunkte: 18
    Avatar von csag2876
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    Stimmt, dass kann ich mir auch nicht vorstellen. Da gibts doch etwas von wegen "unschädlicher Studienwechsel"- also einer wo alle bereits gemachten Fächer angerechnet werden. Da ist meines Wissens ein Wechsel kein Problem- aber zur Sicherheit würd ich einfach mal beim Finanzamt nachfragen!

    Lg

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