[...]Im Rahmen des zweiten Studienabschnitts ist nach Wahl des/der Studierenden ein weiterer Kurs aus den folgenden Wahlkursen zu absolvieren
a) Aus dem Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Kurse nach Abs. 2
b) Ein Spezialisierungskurs in einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre
c) Aus dem Bereich der rechtswissenschaftlichen Kurse:
z.B.: Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Finanz- und Steuerrecht, Europarecht, Vergleichendes und Internationales Privatrecht
d) Aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Kurse:
z.B.: Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebspädagogik, Angewandte Statistik[...]
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