Also bei den Recht Kursen kannst du alle machen und auch bei VWL gibt es einige Ausnahmen. Aber sonst die ganzen ABWL und SBWL verlangen meistens den ganzen ersten Abschnitt und ganz besonders BWL 1! Leider!
Hallo zusammen,
mir fehlt noch BWL1 aus dem 1. Abschnitt (darf ich nochmal machen, welch eine Freude) und wollte nun wissen, ob mir jemand sagen kann, welche Kurse ich dann aus dem 2. Abschnitt machen darf und welche nicht? Habe nämlich gehört, dass man, wenn man nicht den 1. Abschnitt fertig hat, nicht unbedingt alle Kurse vom 2. Abschnitt machen darf. Würde mich um rasche Antworten freuen.
Mfg Schorschi
Also bei den Recht Kursen kannst du alle machen und auch bei VWL gibt es einige Ausnahmen. Aber sonst die ganzen ABWL und SBWL verlangen meistens den ganzen ersten Abschnitt und ganz besonders BWL 1! Leider!
ABWL und SBWL bekommt du sicher nur mit einem kompletten ersten Abschnitt, VWL, Recht und freie Wahlfacher sind aber kein problem!
muss noch meine nachklausur in vwl2 schreiben um meinen ersten abschnitt zu beenden.
wer kann gute tipps bezüglich lv leiter im 2 abschnitt geben welche kurse in vwl bei wen sind empfehlenswert oder wahlfächer??
liebe grüße alexandra
Vielen Dank für die raschen Antworten.
Wollte noch wissen was man denn so für Wahlfächer machen kann und was einige von Euch so gemacht haben und ob Ihr etwas empfehlen könnt. Danke
wenn du nur bestehen willst am besten VO Tappheimer PS FohlerZitat von lex
wenn du was lernen willst VO Tschurtschenthaler, PS Tschurtschenthaler
...kann dem ganzen nicht ganz zustimmen; ich hatte den ersten Abschnitt noch nicht ganz fertig (Bwl2 fehlte), hab aber trotzdem Management Acccounting (SBWL) gemacht, durfte es auch machen, und Vwl (angewandte Wirtschaftstheorie) gemacht. Man muss sich nur die Kurse raussuchen, bei denen man den ersten Abschnitt nicht beendet haben musste.
lg
@loomy
wo aber finde ich eben die information, wer einem zum kurs zulässt und wer nicht? jeden prof anzuschreiben ist ja auch relativ viel aufwand!
mfg
Das steht meistens im LZK dabei unter Voraussetzungen. Übrigens verlangen (zumindest offiziell) manche VWL-Kursleiter auch den 1. Abschnitt, z.B. für Internationale Wirtschaftsbeziehungen. Allerdings hab ich es schon oft erlebt, dass schlussendlich doch nicht kontrolliert wird.Zitat von sl55amg
es wird ja auch nur fuer die SBWL und ABWL verlangt dass du dein 1sten abschnitt komplett fertig hast.
was recht, int. wirtschafts bezieh, vwl und wahlfacher angeht ist es meistens egal.
manchmal steht es im LZK meistens sagen die Profs es aber erst in der VB.
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