Julie
studienplan IWW - Mitteilungsblatt 43/2000
§ 8 Freie Wahlfächer
(1) Das Stundenausmaß für freie Wahlfächer beträgt 15 Semesterstunden. Freie Wahlfächer sind
Fächer aus denen der/die Studierende frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und
ausländischen Universitäten auswählen kann und über die Prüfungen abzulegen sind (§ 4 Z25
UniStG).
Über die freien Wahlfächer sind bis zum Abschluss des Studiums positive Leistungsnachweise
nach Maßgabe der für diese Fächer jeweils bestehenden Anforderungen zu erbringen.
(2) Für die Fächer der freien Wahl empfiehlt die Studienkommission, diese in Form von drei Kursen
zu absolvieren und aus folgenden Bereichen zu wählen:
- Aus dem Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Kurse nach § 7 Abs. 2
- Ein Spezialisierungskurs in einer Speziellen Betriebswirtschaftslehre
- Aus dem Bereich der rechtswissenschaftlichen Kurse:
z.B.: Öffentliches Recht, Wirtschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Finanz-
und Steuerrecht, Europarecht, Vergleichendes und Internationales Privatrecht
- Aus dem Bereich der sozialwissenschaftlichen Kurse:
z.B.: Soziologie, Politikwissenschaft, Betriebspädagogik, Angewandte Statistik, Wirtschaftsethik
- Eine weitere Fremdsprache
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