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Thema: wirtschaftsrecht & jus

  1. #1
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    wirtschaftsrecht & jus

    eine freundin von mir möchte jus studieren - es wurde ihr allerdings geraten, zusätzlich zu jus wirtschaftsrecht zu studieren (jus in kombination für bwl möchte sie auf keinen fall).
    habt ihr dahingehend irgendwelche erfahrungen bzw. ist das empfehlenswert?

    lg,
    teresa

  2. #2
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    Avatar von mike
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    wenn eines von beiden, wirtschafsrecht UND Jus zusammen hat dann wenig sinn

    bei wirtschaftsrecht hats eh einige kurse vom bwl studium dabei - grossteil ist aber jus...

  3. #3
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    Avatar von Suzanne
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    Zitat Zitat von mk
    wenn eines von beiden, wirtschafsrecht UND Jus zusammen hat dann wenig sinn

    bei wirtschaftsrecht hats eh einige kurse vom bwl studium dabei - grossteil ist aber jus...
    da bin ich anderer meinung als du. denke schon, dass es sinn macht, weil man dann auch zusätzlich ein wenig wirtschaftswissenschaftliche ausbildung hat. wahrscheinlich wäre es sinnvoller, gleich jus und bwl/iww/vwl (je nachdem was man halt will) zu machen, aber wenn jemand keine bwl will, warum dann nicht wirtschaftsrecht?

  4. #4
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    und ist es sinnvoll WiRe und BWL (oda VWL) zu studieren? Habt Ihr Meinungen??

  5. #5
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    Avatar von Suzanne
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    ich find (fast) alles sinnvoll, was man zusätzlich zu seinem hauptstudium macht. wer nicht von vornherein alles doppelt machen will oder wer sich nicht so übermäßig für jus interessiert, dass er das gleich voll dazu studieren will, ist durch die anrechnungsmöglichkeiten sicher mit wire besser bedient.
    also wenn du mich fragst ob bwl allein oder bwl und wire besser ist, dann würd ich auf jeden fall sagen mach wire dazu. für jus gilt natürlich dasselbe. was man hat, das hat man und was du mal gelernt hast, kann dir später keiner mehr wegnehmen.

  6. #6
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    Avatar von ^johannes
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    wenn die freundin an jus interessiert ist, würd ich ihr raten als hauptstudium jus zu belegen...

    die ersten beiden semester sollte sie vielleicht nicht zu viel gedanken an WiRe "verschwenden"... römisch recht und strafrecht sind anstrengend genug... :?

    sobald sie dann im 2. abschnitt ist, kann sie ja die sowi kurse für WiRe belegen... und dieses studium so "nebenbei" machen... :P

    wenn sie beides machen will... auf jeden fall die prüfungen aus jus machen und für WiRe anrechnen lassen (z.b. bürgerliches recht ist im jus studienplan eine 13ss prüfung und in WiRe ein 11ss prüfung ---> anrechnen vom "Großen" aufs "Kleine" geht immer - umgekehrt nie);

    auf jeden fall sollte man sich die anrechnungsmöglichkeiten gut ansehen - wenn man z.b. bwl1 & vwl1 hat (beides ein muss bei WiRe) erspart man sich "Wirtschaft" beim jus studium (da man es sich anrechnen lassen kann )

    hoffe obiges ist nicht allzu konfus... aber am sonntag morgen sind die eigenen gedanken noch recht wirr...

    lg j

  7. #7
    Alumni-Moderatorin Bewertungspunkte: 27
    Avatar von engerl
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    Zitat Zitat von ^johannes

    auf jeden fall sollte man sich die anrechnungsmöglichkeiten gut ansehen - wenn man z.b. bwl1 & vwl1 hat (beides ein muss bei WiRe) erspart man sich "Wirtschaft" beim jus studium (da man es sich anrechnen lassen kann :) )
    vielen dank für die antworten!!!

    @johannes:

    wie würde das mit den anrechnungsmöglichkeiten bei mir aussehen - ich werde bwl und jus studieren (bwl hauptstudium) - ist es klüger, wirtschaft in jus zu machen (sozusagen als "anfang") und danach, darauf aufbauend, bwl1 auf der sowi, oder bringt das rechnungswesen in jus eher wenig? (ich komm vom gym..)
    mein plan wäre, im 1.semester rechnungswesen in jus zu machen, um im 2.semester bwl1 auf der sowi machen zu können.. wenn das rechnungswesen in jus aber vernachlässigbar ist, werd ich mich im ersten semester besser entweder strafrecht oder römisches recht widmen...

  8. #8
    Golden Member Bewertungspunkte: 16
    Avatar von ^johannes
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    habe sicherheitshalber dem jus prüfungsreferat noch eine mail geschrieben, ob man sich bwl1 und vwl1 wirklich für wirtschaft anrechnen lassen kann... nicht, dass ich hier falsche gerüchte verbreite und damit ganze studienplanungen zerstöre

    wenn man sichs aber wirklich ohne probleme anrechnen lassen kann, würd ichs machen :P

    - wenns ums "Lernen fürs Leben" geht, dann lernst glaub ich in VWL1 und
    BLW1 alles und noch einiges mehr wie in Wirtschaft

    - wenns darum geht, Wirtschaft als Vorbereitung zu machen, dann würd ichs auch nicht machen;
    für VWL1 brings fast gar nichts & für BWL1 ist die zeit (immerhin 15 x 5h + lernen auf die prüfung) besser inverstiert, wenn man sich im selbststudium auf bwl1 vorbereitet, oder wenn man einfach mal auf "gut Glück" den kurs belegt und halt eventuell im sommer noch mal wiederholen muss...

    aber wie gesagt... zuerst warten, ob das prüfungsreferat meine infos bestätigt oder dementiert... melde mich auf jeden fall

    lg j

  9. #9
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    BWL & Wirtschaftsrecht???

    Hallo!

    Studiere BWL, bin noch im 1. Abschnitt. Möchte jetzt zusätzlich WiRe dazuehmen. Kann mir jemand sagen, wie zeitintensiv bzw. ratsam das ganze ist?

  10. #10
    Junior Member Bewertungspunkte: 1

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    Ich studiere IWW und Jus. In Jus haben die Professoren mit Wirtschaftsrecht nicht sehr viel Freude. Es wird, so weit ich gehört habe, so als halb-halb Studium gesehen. Die Argumentation: Wer einen Wirtschafter will, holt sich einen Wirtschafter, wer einen Juristen will, holt sich einen Juristen. Die Kombination Wirtschaft und Recht wird ohnehin schon von den Fachhochschulen angeboten. Soweit die Professoren.

    Ich persönlich würde auf jeden Fall zu Wirtschaftsrecht noch BWL oder JUS hinzunehmen. Die Kurse sind in Wirtschaftsrecht sehr interessant und zum Teil auch Praxisnäher als die JUS-Kurse (Röm-Recht, Rechtsgeschichte, Latein ??). Außerdem ist der Zeitaufwand nicht mehr sehr groß, weil man sich zumindest die Hälfte der Kurse anrechnen lassen kann. Für einen BWLer mit Interesse in Recht oder für einen Juristen mit Interesse in Wirtschaft ist somit Wirtschaftsrecht auf jeden Fall zu empfehlen.

    Zu den Anrechnungen: VWL 1 und BWL 1 zählt als Wirtschaft in Jus. Recht 1 zählt als Einführung in die Rechtswissenschaften in Jus. Öffentliches Recht und Privatrecht zählen als Recht 1 und Recht 2 an der Sowi.

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