Naja, was soll schlauer sein.
Bequemer ist sicherlich Option 2, kostengünstiger ggf. Option 1
Da ich meinen 1.Abschnitt wahrscheinlich erst in der Prüfungswoche im April beenden kann, wollte ich fragen, was klüger ist:
1) Den Studienbeitrag jetzt zahlen und dann zurückfordern, falls das geht
oder
2) Den Studienbeitrag erst in der Nachfrist zahlen, falls ich den 1.Abschnitt nicht abschließen kann.
Naja, was soll schlauer sein.
Bequemer ist sicherlich Option 2, kostengünstiger ggf. Option 1
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also ist eine Rückforderung möglich?
also ich will keine falschen Infos verteilen, sicher bin ich mir da nicht.
Ein Anruf in der Studienabteilung wird das aber schnell klären
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trotzdem danke!!
in der studienabteilung ist eine rückforderung möglich. zumindest galt dies für die zeit vor der änderung, die es jetzt bezüglich studiengebühren gibt. aber am besten wirklich einfach anrufen.
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