Wer an der UIBK Diplomarbeiten betreuen darf, darüber gibt die Satzung Auskunft:
§ 24. Betreuung und Beurteilung von Diplom-, Magister- und Masterarbeiten
(1) Angehörige des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals der Universität
Innsbruck (§ 94 Abs. 2 UG 2002) mit Lehrbefugnis (venia docendi) sind berechtigt,
Magister-, Master- und Diplomarbeiten aus dem Fach ihrer Lehrbefugnis zu betreuen
und zu beurteilen.
D.h. im Prinzip kann dich jeder betreuen, der in einem Wirtschaftswissenschaftlichen Fach habilitiert ist. Also Geografie wird schwierig werden, aber es sollte jeder Prof./ao.Prof. von der Sowi in Frage kommen.
§24 (2) bietet noch folgende Möglichkeiten:
(2) Die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter ist berechtigt, darüber
hinaus bei Bedarf folgende fachlich geeignete Personen als Betreuer und Beurteiler heranzuziehen:
1. Privatdozentinnen und Privatdozenten der Universität Innsbruck;
2. emeritierte Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren der Universität
Innsbruck;
3. Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sowie Universitätsdozentinnen
und Universitätsdozenten der Universität Innsbruck im Ruhestand;
4. eingeschränkt auf das Fach ihrer Dissertation: wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb der Universität Innsbruck mit
Doktorat; in der Studienrichtung Architektur können auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ohne Doktorat herangezogen werden.
5. Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) an einer anderen anerkannten inländischen
Universität;
6. Personen mit Lehrbefugnis an einer anerkannten ausländischen Universität, wenn
deren Lehrbefugnis einer Lehrbefugnis (venia docendi) an der Universität Innsbruck
gleichwertig ist;
7. Personen ohne Lehrbefugnis an einer anerkannten ausländischen Universität mit
einer der Lehrbefugnis (venia docendi) an der Universität Innsbruck gleichzuhaltenden
Qualifikation.
Hoffe das hilft dir!
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