hätte da mal eine frage zu Freibeträgen:
In den Arbeitsunterlagen vom Pummerer ist ein Beipiel (3.2.2.) investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Einnahmen-Ausgaben-Rechner erziehlt Gewinn in Höhe von 100.000. Investitionen wurden in Höhe von 15.000 durchgeführt.
ohne Begünstigung nimmt er nur die 100.000. mit §10 EStG neu: Gewinn 100.000 - Grundfreubetrag 3900 (30000 -> 13%) + Freibetrag aufgrund Investitionen 9100 (also 15.000 ->13% =1950; und 100.000-30.000.-15.000 --> also 55.000 -->13% =7150) Somit 100.000 - 3900- 9100 (13.000)= 87.000. Dann laut Tarif berechnen.
nun im Skriptum Steuerrecht I ist ein Beispiel auf Seite 70. Der hat einen Betrieb der Gewinne von 100.000 erzielt und tätigt Inv. von 50.000. Hier nimmt er auch die 3.900, also 13 % von 30000. dann nimmt er auch die 50.000, also 13 % davon =6500. gesamt also 10.400. warum kommt er beim ersten beipsiel auf 13.000 gesamt und hier nur auf 10.400. also warum rechnet man hier nicht auch so. also die 3900 und die 6.500 und dann noch: 100.000-30.000-50.000=20.000 und von diesen 20.000 dann auch 13% nehmen????
kann mir das jemand erklären??
Ausserdem wer schreibt noch die Prüfung und hat fragen zu aufgaben oder mögliche lösungswege, was auch immer!
mfg martin
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