Du hast insgesamt 3 Wiederholungsmöglichkeiten, sprich du kannst 4 Mal bei einer Prüfung antreten. Der vierte Antritt ist im zweiten Abschnitt kommissionell. Im ersten Abschnitt gibt es diese nicht mehr und man macht einfach den Kurs nocheinmal. Fliegt man zB. in BWL I zum vierten Mal auch, dann ist man für alle facheinschlägigen Studienrichtungen in Innsbruck gesperrt! Hoffe das war verständlich und ich konnte deine Frage beantworten
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