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Thema: frist einreichung-abgabe

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von csad2804
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    frist einreichung-abgabe

    hätt´da auch mal ´ne frage....und zwar

    muss eine bestimmte zeit zwischen themaeinreichung und abgabe der DA verstreichen? mir hat mal jemand sowas gesagt,....aber stimmt das?

    lg

  2. #2
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    Avatar von anny
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    hallo! zwischen einreichung und abgabe hast du 6 monate zeit.

  3. #3
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    Avatar von csae3200
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    Zitat Zitat von anny
    hallo! zwischen einreichung und abgabe hast du 6 monate zeit.
    ich weiß nicht, ob das so stimmt. ich glaub gesetzlich muss es nur so sein, dass die arbeit in 6 monaten zu schaffen ist.
    aber die handhaben das von institut zu institut unterschiedlich. ich glaube also nicht, dass du in 6 monaten wirklich fertig sein musst.


    Zitat Zitat von csad2804
    muss eine bestimmte zeit zwischen themaeinreichung und abgabe der DA verstreichen? mir hat mal jemand sowas gesagt,....aber stimmt das?
    du meinst eine mindestfrist, die verstreichen muss? ich glaube auch nicht, dass es sowas gibt.

    alle angaben aber ohne gewähr...

  4. #4
    Senior Member Bewertungspunkte: 1
    Avatar von csad2804
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    mindestfrist meine ich,....genau....

  5. #5
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    Avatar von anny
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    hallo! da hast du sicher recht, dass das von institut zu institut anders ist. aber sobald du das ansuchen einreichst und es unterschrieben wird läuft die 6 monatsfrist. wann du dann deine arbeit abgibst ist dir überlassen bzw. wird dir von deinem betreuer gesagt.

  6. #6
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    Avatar von csae3200
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    Zitat Zitat von anny
    hallo! da hast du sicher recht, dass das von institut zu institut anders ist. aber sobald du das ansuchen einreichst und es unterschrieben wird läuft die 6 monatsfrist. wann du dann deine arbeit abgibst ist dir überlassen bzw. wird dir von deinem betreuer gesagt.
    das versteh ich jetzt aber nicht ganz: für was ist diese 6-monatsfrist dann überhaupt? irgendwie steh ich jetzt gerade am schlauch...

  7. #7
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    meiner meinung nach dient die 6-mon-frist nur als ungefähre richtlinie über den umfang des themas - d.h. das thema darf nur so umfangreich sein, dass eine fertigstellung binnen 6 monaten zumutbar ist (und nicht etwa so umfangreich, dass man mind. 2 jahre dafür brauchen würde )
    wie lange man dann tatsächlich braucht ist einem selbst überlassen (natürlich unter beachtung der vorgaben des instituts)

  8. #8
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    Zitat Zitat von *iris*
    meiner meinung nach dient die 6-mon-frist nur als ungefähre richtlinie über den umfang des themas - d.h. das thema darf nur so umfangreich sein, dass eine fertigstellung binnen 6 monaten zumutbar ist (und nicht etwa so umfangreich, dass man mind. 2 jahre dafür brauchen würde )
    wie lange man dann tatsächlich braucht ist einem selbst überlassen (natürlich unter beachtung der vorgaben des instituts)
    genau! es ist eine schutzbestimmung für studierende. nachzulesen unter: § 81(2) UniG (www.unigesetz.at)

  9. #9
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    Avatar von csad2804
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    somit gibt es also keine bestimmung, die besagt, dass zwischen themaeinreichung und abgabe der diplomarbeit MINDESTENS (?)wochen liegen MÜSSEN...oder?!

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