hallo! zwischen einreichung und abgabe hast du 6 monate zeit.
hätt´da auch mal ´ne frage....und zwar
muss eine bestimmte zeit zwischen themaeinreichung und abgabe der DA verstreichen? mir hat mal jemand sowas gesagt,....aber stimmt das?
lg
hallo! zwischen einreichung und abgabe hast du 6 monate zeit.
ich weiß nicht, ob das so stimmt. ich glaub gesetzlich muss es nur so sein, dass die arbeit in 6 monaten zu schaffen ist.Zitat von anny
aber die handhaben das von institut zu institut unterschiedlich. ich glaube also nicht, dass du in 6 monaten wirklich fertig sein musst.
du meinst eine mindestfrist, die verstreichen muss? ich glaube auch nicht, dass es sowas gibt.Zitat von csad2804
alle angaben aber ohne gewähr...
mindestfrist meine ich,....genau....
hallo! da hast du sicher recht, dass das von institut zu institut anders ist. aber sobald du das ansuchen einreichst und es unterschrieben wird läuft die 6 monatsfrist. wann du dann deine arbeit abgibst ist dir überlassen bzw. wird dir von deinem betreuer gesagt.
das versteh ich jetzt aber nicht ganz: für was ist diese 6-monatsfrist dann überhaupt? irgendwie steh ich jetzt gerade am schlauch...Zitat von anny
meiner meinung nach dient die 6-mon-frist nur als ungefähre richtlinie über den umfang des themas - d.h. das thema darf nur so umfangreich sein, dass eine fertigstellung binnen 6 monaten zumutbar ist (und nicht etwa so umfangreich, dass man mind. 2 jahre dafür brauchen würde )
wie lange man dann tatsächlich braucht ist einem selbst überlassen (natürlich unter beachtung der vorgaben des instituts)
genau! es ist eine schutzbestimmung für studierende. nachzulesen unter: § 81(2) UniG (www.unigesetz.at)Zitat von *iris*
somit gibt es also keine bestimmung, die besagt, dass zwischen themaeinreichung und abgabe der diplomarbeit MINDESTENS (?)wochen liegen MÜSSEN...oder?!
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