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Thema: Frist für die Einreichung des 1. Abschnitts

  1. #1
    Senior Member Bewertungspunkte: 4

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    Frist für die Einreichung des 1. Abschnitts

    Gerne würde (MUSS) ich nach diesem Semester meinen Ersten Abschnitt einreichen, ohne auf Bachelor umgestuft zu werden. Wisst ihr zufällig wie lange das Möglich ist? Gibt es da Fristen? Mir fehlt nur noch die VO Strategie und Marketing und da es dort zwei Antrittsmöglichkeiten für BWL Diplom (Schlussklausur) gibt und ich vielleicht den zweiten benötige, habe ich sie Sorge, dass ich nicht mehr rechtzeitig meinen 1. Abschnitt einreichen kann....

    DANKE!!!

  2. #2
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    Avatar von birgit09
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    wann deine frist endet steht bei dir am studienblatt!
    schau am besten dort nach wann du umgestellt wirst!
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  3. #3
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    Avatar von Matthias86
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    Ich glaube, dass der User/die Userin weiß, dass der Abschluss innerhalb dieses Semesters erfolgen muss, da vermutlich auf ihrem Studienblatt steht "Sie werden dem neuen Curriculum unterstellt, falls Sie den 1. Studienabschnitt nicht vor Beginn Sommersemester 2010 abschließen."

    Unter http://www.sowi-forum.com/forum/showthread.php?t=27119 gab es eine ähnliche Diskussion. Aber da sind wir auch auf keine Lösung gekommen.
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  4. #4
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    Avatar von birgit09
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    heißt im prinzip bis dezember, weil dort ja der 3. prüfungstermin vom ss stattfindet oder? und das was im dezember abgelegt wurde zählt noch zum ss also dürft das eigentlich kein problem sein! aba das würd ich sicherheitshalber nochmals mitm prüfungsamt abklären! es kann auch sein dass du es bis ende oktober eingereicht haben musst!
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  5. #5
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    ...ich hab auch das selbe problem und hab mittlerweile in der Studienabteilung nachgefragt - es kommt nicht auf den prüfungstermin an sondern darauf das das 1 diplomzeugnis fix und fertig ist.
    Also wenn bei dir im studienblatt "...vor beginn des Somersemsters 2010..." steht dann heißt das:

    die meldung über das 1 diplomzeugnis muss bis zur Nachfrist der allgemeinen zulasssungsfrist --> sprich bis zum 30.04.2010 dann bei der studienabteilung eingetroffen sein.

    mfg

  6. #6
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    Danke!!!

  7. #7
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    Zitat Zitat von Dyspros Beitrag anzeigen
    ...ich hab auch das selbe problem und hab mittlerweile in der Studienabteilung nachgefragt - es kommt nicht auf den prüfungstermin an sondern darauf das das 1 diplomzeugnis fix und fertig ist.
    Also wenn bei dir im studienblatt "...vor beginn des Somersemsters 2010..." steht dann heißt das:

    die meldung über das 1 diplomzeugnis muss bis zur Nachfrist der allgemeinen zulasssungsfrist --> sprich bis zum 30.04.2010 dann bei der studienabteilung eingetroffen sein.

    mfg
    Also sollte ich in Strategie und Marketing den zweiten Antritt benötigen (die zweite Prüfungswoche findet wieder Anfang April statt???) und die Korrektur länger dauert als der 30.04. werde ich umgestellt??? Blöd blöd... Es zählt also nicht wann ich die Prüfung geschrieben hab, sondern wann ich das Ergebnis habe?

  8. #8
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    Zitat Zitat von adnaloy Beitrag anzeigen
    Also sollte ich in Strategie und Marketing den zweiten Antritt benötigen (die zweite Prüfungswoche findet wieder Anfang April statt???) und die Korrektur länger dauert als der 30.04. werde ich umgestellt??? Blöd blöd... Es zählt also nicht wann ich die Prüfung geschrieben hab, sondern wann ich das Ergebnis habe?

    ja genau- du musst ja auch daran denken das es im prüfungsreferat sicherlich auch noch ein paar wochen dauert bis sie den abschluss des 1. diplomzeugnis eingetragen haben bzw. weitergeleitet an die studienabteilung.
    also am sichersten ist beim 1. Antritt schon zu bestehen!

  9. #9
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    Avatar von fa11out
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    Zitat Zitat von Dyspros Beitrag anzeigen
    ja genau- du musst ja auch daran denken das es im prüfungsreferat sicherlich auch noch ein paar wochen dauert bis sie den abschluss des 1. diplomzeugnis eingetragen haben bzw. weitergeleitet an die studienabteilung.
    also am sichersten ist beim 1. Antritt schon zu bestehen!
    ich glaube es zählt nicht wie lange es dauert bis alles eingetragen und abholberreit ist; denn bei mir steht beim datum des abschluss der 1. diplomprüfung der tag an dem ich im prüfungsreferat war.

    notfalls kannst ja immer noch dem vo-leiter fragen ob er die korrektur deiner arbeit vorziehen kann

  10. #10
    Senior Member Bewertungspunkte: 28

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    Ich darf hier noch anmerken, dass im alten Studienplan die Vorlesungen als VU (und nicht als VO) stehen. Das bedeutet für dich, dass du kein Recht auf 3 Prüfungstermine im Semester hast und eigentlich nur den ersten Termin wahrnehmen kannst / darfst. Ansonsten musst du den ganzen Kurs im nächsten Semester wiederholen und fällst damit so oder so aus dem Plan.

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