Zitat:
Seit 2004 sind wir Studierenden berechtigt, unsere Studiengebühren einem bestimmten Zweck zu widmen. Eine der angebotenen Kategorien lautet "Verbesserungen für dein Studium - ÖH-Prioritätenliste".
Diese wird in der Universitätsvertretung beschlossen und dient der (zumindest teilweisen) Beseitigung finanzieller Probleme und Ungerechtigkeiten, mit denen wir Studierende an der LFU Innsbruck konfrontiert sind.
Die letzte Prioritätenliste bestand beispielsweise aus folgenden Punkten:
- Maßnahmen für die Erhaltung des Videostudios, das das Rektorat
abschaffen wollte
- Errichtung von zusätzlichen, selbstverwalteten Studierendenräumen mit
adäquater Ausstattung
- Anschaffung von Lehrmitteln für die Biologie, um drohende
Zugangsbeschränkungen zu verhindern
- Finanzierung des ÖH-Projekts „Flexible Kinderbetreuung für Studierende
mit Kind“
- Zuschuss* für Studierende mit Behinderung in der Höhe der Studiengebühren
- Zuschuss* für ausländische Studierende, die doppelte Studiengebühren
bezahlt haben in der Höhe
der einfachen Studiengebühren
*Diese Formulierung wurde deshalb gewählt, weil die „Rückerstattung“ der
Studiengebühren gesetzlich nicht möglich ist.
Stimm für die ÖH-Prioritätenliste, damit klar ist, wofür dein Geld
verwendet wird!