Frage zur Erstkonsolidierung (SBWL GK Prüfunglehre)
Hallo,
ich hab da eine Fachprüfung (26.11.2005) vor mir liegen und komme leider bei der ersten Frage nicht weiter...
Es geht um die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode.
Angabe: Bei den Maschinen des TU handelt es sich um selbsterstelle Anlagen, welche zum Mindestansatz von 40 angesetzt wurden. Ihr Zeitwert beträgt 50. Die Restnutzungsdauer beträgt 4 Jahre.
... Also da in Ö für selbsterstellte Anlagen Aktivierungsverbot gilt, müssen meiner Meinung nach diese 40 in der HB II des TU eliminiert werden... doch bin ich mir mit der Gegenbuchung nicht sicher. Ich nehme an das Nennkapital bleibt unverändert und die Gewinnrücklagen (Zeitwert 20) werden auf "Null" verbessert und der Bilanzgewinn (Zeitwert 30) auf 10 verbessert.
Kann mir bitte jemand da weiterhelfen dringend weiterhelfen, denn die Fachprüfung ist schon am Samstag.
wie werden die selbsterstellten Anlagen gebucht? Erstkonsolidierung und Folgekonsolidierung?
Liebe Grüsse
Oya