Zitat:
wenn ich nur bwl1 und recht1, aber NICHT vwl1 und recht2 gemacht habe, kann ich mir dann gar nichts anrechnen lassen?
soweit ich weiß, kannst du dir dann vorerst nichts anrechnen lassen. allerdings musst du für iww vwl1 ja auch jeden fall auch machen. sprich du könntest vwl1 im kommenden semester machen und dir dann im darauffolgenden semester bwl1 und vwl1 als wirtschaft anrechnen lassen, dann sparst du dir zumindest das. die einführung ist nicht so viel aufwand.
Zitat:
kann es irgendwelche auswirkungen auf meine studienbeihilfe oder familienbeihilfe haben, wenn ich jus inskribieren, dann aber doch nicht machen, abbrechen oder nicht schaffen würde?
was beihilfen betrifft bin ich kein profi. ich weiß nur, dass iww ja dein hauptstudium bleibt und du somit auf jeden fall für dieses studium die beihilfen bekommst - auch, wenn du jus nicht fertig machst.