Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?
Servus leute....
ich schreib grad meine Bac arbeit und hab vor a paar tag mit schrecken mitbekommen, dass in die PS note die mitarbeit aus der Vorlesung einfließt... und ich war natürlich fast nie vorlesung ;)
jetzt hab ich a bissl angst, dass mir des meine Bac arbeit verhaut...
aber jetzt mal wirklich, ich war immer fest der meinung, Vorlesungsmitarbeit darf nicht benotet werden, da der studienplan pro modul nur eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter vorsieht.... seh ich des falsch? :shock:
Zitat:
Alle Module mit Ausnahme des Moduls Einführung in die Wirtschaftswissenschaften gemäß
§ 6 Abs. 1, des Moduls Wirtschaftsfremdsprache gemäß § 6 Abs. 4 Z 1 sowie der
Module Soziologische Perspektiven und Denkweisen und Grundlagen der Politikwissenschaft
gemäß § 7 Abs. 4 Z 1 und 2 bzw. § 8 Abs. 4 Z 1 und 2 bestehen aus zwei Lehrveranstaltungen,
von denen eine Veranstaltung eine Lehrveranstaltung mit immanentem Prüfungscharakter
ist.
AW: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?
Zitat:
§ 4 Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern
(1) Vorlesungen (VO) sind wissenschaftliche Vorträge, die fachlich einführen oder der Darlegung
und Verständnis fördernden Erörterung von Forschungsgegenständen, Fragestellungen
und methodischen Vorgangsweisen dienen sowie neue Forschungsergebnisse vorstellen.
(2) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter sind:
1. Proseminar (PS): Proseminare vermitteln die Grundkenntnisse des wissenschaftlichen
Arbeitens, führen in die Fachliteratur und den Erkenntnisstand des Faches ein und bearbeiten
exemplarisch Probleme des Faches. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen
bzw. Teilnehmer beträgt 40.
2. Seminare (SE): Seminare dienen der vertieften wissenschaftlichen Diskussion. Von den
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern sind eigene schriftliche und/oder mündliche Beiträge
zu fordern. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 30.
3. Übungen (UE): Übungen dienen dem Erwerb anwendungsorientierter Kompetenzen
und stellen konkrete Aufgaben, die durch die Studierenden zu lösen sind, in den Mittelpunkt
der Veranstaltung. Die maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer
beträgt 20.
4. Vorlesung verbunden mit Übung (VU): Die Vorlesung verbunden mit Übung stellt die
Kombination eines Vorlesungsteils mit einem entsprechenden Übungsteil dar. Die maximale
Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 160.
5. Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltungen (WL): Wirtschaftssprachliche Lehrveranstaltungen
dienen der Vermittlung und intensiven Übung der fremden Wirtschaftssprache.
Im Mittelpunkt steht die Kommunikation zwischen und mit den Studierenden. Die
maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer beträgt 25.
es is auch klar im Lfu und im Studienplan als VO gekennzeichnet... jedoch steht beim prüfungsmodus: Präsentationen und Mitarbeit
aja is natürlich SBWL Vertiefung... falls des nen unterschied macht...
AW: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?
1. Wurde in der Vorlesung vom LV-Leiter selbst mitgeteilt, dass die Mitarbeit in der Vorlesung in die PS-Note mit einfließt? Oder entnimmst du diese Information "nur" dem Vorlesungsverzeichnis? Wenn letzteres der Fall ist, dann würde ich das nicht so schlimm sehen, weil ich den Eindruck habe, dass im Vorlesungsverzeichnis öfters Sachen stehen, die dann nicht auf Punkt und Strich eingehalten werden.
2. Du bekommst ja keine VO-Note. Du bekommst eine Note im PS, mit der du dann zur Gesamtprüfung zugelassen wirst. Und dann noch eine Note für die Gesamtprüfung. Gesamtprüfungsnote und PS-Note ergeben dann gemeinsam die Modulnote.
3. Ob SBWL-Vertiefungskurs oder nicht, macht da keinen Unterschied.
AW: Darf man Mitarbeit in Vo beurteilen?
nein es steht schon explizit im Course-Outline mit 20%... naja ich wart mal ab obs sich wirklich nit ausgeht... aber generell hätt ich mir das so eingebildet, dass ne VO eben ne Vorlesung is und keine VU oder wie auch immer...