noch eine frage....
laut folien und notizen hat der JAP keine Steuerermittlungsfunktion, hab jetzt aber im Buch vom Auer gelesen , dass der JAP eine Steuerbemessungsfunktion hat!
..was stimmt da nun, oder hab ich da was falsch verstanden??
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noch eine frage....
laut folien und notizen hat der JAP keine Steuerermittlungsfunktion, hab jetzt aber im Buch vom Auer gelesen , dass der JAP eine Steuerbemessungsfunktion hat!
..was stimmt da nun, oder hab ich da was falsch verstanden??
hatten bei der zwischenklausur auch so eine situation (glaub sogar zu dem selben thema) . auf den treisch folien stand etwas anderes als im PS gesagt wurde. schlussendlich war nur die antwort lt. ihren folien korrekt.........Zitat:
Zitat von csag96
ich halt mich nur an ihre folien - unabhängig was im auer steht!
lg
ok, danke für die info!;)Zitat:
Zitat von csaf5856
eigentlich vertrau ich ja mehr auf das buch , aber glaub auch das der JAP keine Steuerbemessungsfunktion hat, also lassen wir das mal so stehen!
lg!!
Der JAB nach UGB hat auch keine Steuerbemessungsfunktion. Sondern nur der JAB nach EStG (der Unterschied ist die Mehr-Weniger Rechnung, oder zB die Bewertung der Rückstellungen)Zitat:
Zitat von csag96
......blöde frage, aber was zählt eigentlich genau alles zum durchschnittl. betriebsnotwendigen Kapital?
ist dass dann das gesamte AV und UV??
BilanzsummeZitat:
Zitat von csag96
- Finanz-AV
- Wertpapiere des UV
- Finanzforderungen des UV
- Kassa, Bank, Schecks
=betriebsnotwendiges Vermögen
- unverzinsliches FK
=betriebsnotwendiges Kapital (capital employed)
siehe Auer, 2. Auflage, S. 97
Ich habe gerade gelesen dass wenn man bei der zk einen 3er hatte schon sicher durch ist. kann dass wer bestätigen da ich sonst gar nicht mehr antreten werde wenn ich eh schon einen 4er habe.
Stimmt, alles besser wie 3 ist sicher positiv (steht so im Announcement und sie hat mir per mail versichert, dass die Noten zusammengezählt werden und nicht die Punkte!). Also rein theoretisch bräuchtest du jetzt nicht mehr anzutreten. Doch weiß ich nicht, wie das dann mit der zweiten Note ist (unbeurteilt oder 5!).Zitat:
Zitat von csaf5413
sie hat doch in den e-campus geschrieben, dass wenn man nicht antritt, ein "ungenügend" bekommt, oder?Zitat:
Zitat von csaf3739
lg
zitat: "ankündigungen" aus dem e-campus:Zitat:
Zitat von csaf5856
Eine unentschuldigt gefehlte Klausur (d.h. kein ärztliches Attest eingereicht) wird mit der Note 5 bewertet. Bsp. 1te Klausur Note 2, 2te Klausur unentschuldigt gefehlt => 2+5=7; 7:2=3,5 => Note 4
so wie i des versteh, musst wirklich nimma hingehen. aber auf die 1/2 stunde sollt's a nimma ankommen...
edit: noch mal zum "betriebsnotwenigen kapital":
man kann ja a den gesamtkapital durchschnitt zum ROI berechnen nehmen, oder?- ohne so "kompliziert" zu rechnen wie im auer buch.
--> siehe pfleger folien von der letzten vo.
mfg