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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Hallo!
Zu Aufgabe 1. Habe eine Klausur wo praktisch das gleiche Beispiel, nur mit dem Satz:
"Um den Gewinn des U möglichst gering(statt hoch wie bei dem beispiel) zu halten,...."
heißt das, wenn der Gewinn möglichst hoch sein soll rechne ich mit monatlicher Abschreibung(wie in dem beispiel vom 15.12), und bei geringem Gewinn mit halbjährlicher(hab die Lösung dieser Klausur und da kommt 57000 raus)?
was meint ihr?
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
sabi_csak5332
was meint ihr?
wenn die Sachanlage max. ein halbes Jahr vor Ende des Wirtschaftsjahres gekauft worden ist, kannst du maximal ein halbes Jahr abschreiben - oder darf man auch freiwillg ein ganzes Jahr abschreiben? Glaub nicht.
Denke also, dass du mit der Halbjahres-Abschreibung auf der richtigen Seite bist.
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
sabi_csak5332
Hallo!
Zu Aufgabe 1. Habe eine Klausur wo praktisch das gleiche Beispiel, nur mit dem Satz:
"Um den Gewinn des U möglichst gering(statt hoch wie bei dem beispiel) zu halten,...."
heißt das, wenn der Gewinn möglichst hoch sein soll rechne ich mit monatlicher Abschreibung(wie in dem beispiel vom 15.12), und bei geringem Gewinn mit halbjährlicher(hab die Lösung dieser Klausur und da kommt 57000 raus)?
was meint ihr?
ja, so is es....
ist eigentlich recht logisch.
du hast die möglichkeit, entweder die halbjahres-afa oder die monatsgenaue zu wählen. dann kommts nur noch drauf an, wann der vermögensgegenstand gekauft wurde und ob hohe oder niedrige gewinne angestrebt werden.
hoher gewinn = niedrige aufwendungen
niedriger gewinn = hohe aufwendungen
bsp.
normales wirtschaftsjahr von 1.1. - 31.12.
kaufdatum 1.10.
preis exkl. ust = 100.000,-
nutzungsdauer = 5 jahre
werden hohe gewinne angestrebt sollten die afa-aufwendungen möglichst gering sein. folglich nimmt man die monatsgenau, da diese (logischerweise) niedriger ausfällt.
afa = 100.000 / 5 jahre * 3/12 = 5.000,--
werden niedrige gewinn angestreben sollten die aufwendungen möglichst hoch sein. in diesem fall nützt man die halbjahres-afa, da höher!
afa = 100.000 / 5 jahre * 6/12 = 10.000,--
natürlich bezieht sich das ganze nur aufs laufende jahr! in summe ergeben sich über die gesamte nutzungsdauer natürlich die selben abschreibungen! (in obigen beispiel würden die folgenden 3 jahre jeweils 20.000,- abgeschrieben. im letzen jahr betrüge die monatsgenaue aufwendung 15.000,-, die verbleibende halbjahres-afa nochmal 10.000,- betragen.)
hoffe es ist verständlich!
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Super Danke :-)
bin gerade etwas verwirrt, was man beim Investitions-CF miteinberechnet?
auf pfleger seine Folien steht:
-Zugang SachAV
-Zugang FinanzAV
________________
= Investitions-CF
Also komm ich bei 10. auf:
-220 (200-120-300)
+60 (weil FinanzAV wird weniger)???
____________________
= 160
Hab ich einen Denkfehler???
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
sabi_csak5332
Super Danke :-)
bin gerade etwas verwirrt, was man beim Investitions-CF miteinberechnet?
auf pfleger seine Folien steht:
-Zugang SachAV
-Zugang FinanzAV
________________
= Investitions-CF
Also komm ich bei 10. auf:
-220 (200-120-300)
+60 (weil FinanzAV wird weniger)???
____________________
= 160
Hab ich einen Denkfehler???
-160 natürlich :lol:
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Wichtig, du musst in der GuV auch noch den "Ertrag Abgang Finanzanlagen" beachten. Dieser hat um 40 zugenommen - somit hat auch das FinanzAV um dies zugenommen.
Also:
-220 (200-120-300)
+100 (60+40)
____________________
= -120
Und so sollte es auch richtig sein.
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
csak1514
Bei der Eigenmittelquote glaub ich berechnet man die Summe von Stammkapital und Bilanz Gewinn also die 780 dividiert durch EK + FK also die 1870! Ergebnis: 41,71%. Bin mir aber nicht zu 100% sicher!!
Hab ich auch so :-) 0.417:roll:
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
mst52
Wichtig, du musst in der GuV auch noch den "Ertrag Abgang Finanzanlagen" beachten. Dieser hat um 40 zugenommen - somit hat auch das FinanzAV um dies zugenommen.
Also:
-220 (200-120-300)
+100 (60+40)
____________________
= -120
Und so sollte es auch richtig sein.
Aha! Danke! hab mich nur an des vom Pfleger gehalten...
:D
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
lmaa
die wertuntergrenze sind in diesem fall nur die materialkosten. also 20,- * 4 = 80,- €.
die wertobergrenze besteht aus materialkosten, fertigungskosten (=löhne lehrling), abschreibung und miete. kommt dann 238,76 raus.
unternehmerlohn (=kalk. kosten) und verwaltungskosten dürfen nicht mit einbezogen werden!
Wertuntergrenze:
Muss man hier nich auch die 5€ miteinberechnen, weil sie ja auch direkt zurechenbar sind?:?:
Wertobergrenze:
Könntest du bitte angeben was genau du eingibst, komm da auf was ganz andres!
wär super!
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AW: Gesamtprüfung Juli 2010
Zitat:
Zitat von
lmaa
hallo!
ich geh mal davon aus, dass du die klausur von 15.12.08 meinst?! das rückstellungsbeispiel? (ich hab zumindest keine klausur vom 5.12 gefunden?!)
man muss erstmal zwischen ugb und estg unterscheiden.
du musst dir den gewinn (vor steuern aber nach den "buchungen") für beide gesetze berechnen...estg als bemessungsgrundlage für die steuer, ugb für die berechnung des gewinns nach steuern!
nach estg:
gewinn.....................100.000,-
(pauschale rst. lt. estg nicht zulässig!!)
- rst schaden...............10.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............48.000,- (60.000,- * 80% --> mehr als 3 jahre!)
----------------------------------
bemessungsgrundlage...72.000,- €
köst = 72.000,- * 25% = 18.000,-
nach ugb:
gewinn.....................100.000,-
- rst schaden...............10.000,-
- pausch. Produkthaft....20.000,-
+ ertrag auflösung.........30.000,-
- entsorgung rst............60.000,-
----------------------------------
gewinn vor steuer........40.000,-
- köst..........................18.000,-
----------------------------------
gewinn nach steuer...22.000,-
----------------------------------
hoffe es ist verständlich!
Hey lmaa!
Wie kommst du auf die 20.000 bei der Rst der Produkhaftung?
Muss ich nicht 1% vom Gewinn nehmen, sprich von 100.000?
Danke für deine Geduld (:
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
du musst immer den jahresumsatz (nicht den gewinn) hernehmen zur berechnung der gewährleistungsrückstellung!
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
sabi_csak5332
Wertuntergrenze:
Muss man hier nich auch die 5€ miteinberechnen, weil sie ja auch direkt zurechenbar sind?:?:
Wertobergrenze:
Könntest du bitte angeben was genau du eingibst, komm da auf was ganz andres!
wär super!
nein, die 5,- werden bei der untergrenze nicht miteinbezogen! die wertuntergrenze besteht nur aus materialEINZELkosten und fertigungsEINZELkosten.
wertobergrenze (pro stück!):
materialeinzelkosten (holz).........................20,00 (11.520 / 1,2 / 480)
fertigungseinzelkosten (zeitlohn lehrling).......30,73 (14750 / 480)
planmäßige afa..........................................1,04 (500 / 480)
miete............................................. ..........7,92 (3800 / 480)
___________________________________________
wertobergrenze (/stk.)...............................59,69
wo aller bilanzierten tische (4 stück)...........238,76 €
verwaltungs- und vertriebskosten dürfen NICHT miteinbezogen werden!
genausowenig dürfen kalk. kosten aus der kore (idF unternehmerlohn) hinzugerechnet werden!
die verpackungskosten fallen erst bei auslieferung an, deshalb sind diese nicht zu kalkulieren!
wurden solche beispiele dieses semester in der vo bzw. den ps behandelt? bei uns im letzten semester war dies nit der fall! :-D
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
lmaa
wurden solche beispiele dieses semester in der vo bzw. den ps behandelt? bei uns im letzten semester war dies nit der fall! :-D
Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt - aber eher bei anderen Themen. :D
Wertunter - bzw. obergrenze wurde dieses Semester behandelt.
Bei anderem bin ich mir nicht so sicher - verwundert aber auch nicht, wenn man eine fast zwei jahre alte Prüfung anschaut.
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AW: Gesamtprüfung Juli 2010
Wie kommst du auf die 20.000 bei der Rst der Produkhaftung?
Muss ich nicht 1% vom Gewinn nehmen, sprich von 100.000?
Danke für deine Geduld (:[/QUOTE]
Du musst die 1% vom Umsatz ( 2 Mio) berechnen :-)
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
lmaa
nein, die 5,- werden bei der untergrenze nicht miteinbezogen! die wertuntergrenze besteht nur aus materialEINZELkosten und fertigungsEINZELkosten.
wertobergrenze (pro stück!):
materialeinzelkosten (holz).........................20,00 (11.520 / 1,2 / 480)
fertigungseinzelkosten (zeitlohn lehrling).......30,73 (14750 / 480)
planmäßige afa..........................................1,04 (500 / 480)
miete............................................. ..........7,92 (3800 / 480)
___________________________________________
wertobergrenze (/stk.)...............................59,69
wo aller bilanzierten tische (4 stück)...........238,76 €
verwaltungs- und vertriebskosten dürfen NICHT miteinbezogen werden!
genausowenig dürfen kalk. kosten aus der kore (idF unternehmerlohn) hinzugerechnet werden!
die verpackungskosten fallen erst bei auslieferung an, deshalb sind diese nicht zu kalkulieren!
wurden solche beispiele dieses semester in der vo bzw. den ps behandelt? bei uns im letzten semester war dies nit der fall! :-D
Danke :-)
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Wertuntergrenze:
• Materialeinzelkosten
• Fertigungseinzelkosten
Wertobergrenze:
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten
+notwendige Materialgemeinkosten
+ notwendige Fertigungsgemeinkosten
+ notwendige Abschreibungen
+ Kosten für die allgemeine Verwaltung
+ Aufwände für soziale Einrichtungen des Betriebs
+ Aufwände für freiwillige soziale Leistungen
+ Aufwände für betriebliche Altersversorgung
+ Fremdkapitalzinsen zur Herstellungsfinanzierung
Stimmt die Formel? hab ich grad im I-net gefunden!
http://www.der-wirtschaftsingenieur....ellungskosten/
demnach müsste man alles außer alk unternehmerlohn und verpackungmaterial miteinberechnen???
dann komm ich auf : 278,33!
(9600+14750+4750+500+3800 = 33400 / 480 * 4 = 278,33)
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
sabi_csak5332
Wertuntergrenze:
• Materialeinzelkosten
• Fertigungseinzelkosten
Wertobergrenze:
Materialeinzelkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Sondereinzelkosten
+notwendige Materialgemeinkosten
+ notwendige Fertigungsgemeinkosten
+ notwendige Abschreibungen
+ Kosten für die allgemeine Verwaltung
+ Aufwände für soziale Einrichtungen des Betriebs
+ Aufwände für freiwillige soziale Leistungen
+ Aufwände für betriebliche Altersversorgung
+ Fremdkapitalzinsen zur Herstellungsfinanzierung
Stimmt die Formel? hab ich grad im I-net gefunden!
http://www.der-wirtschaftsingenieur....ellungskosten/
demnach müsste man alles außer alk unternehmerlohn und verpackungmaterial miteinberechnen???
dann komm ich auf : 278,33!
(9600+14750+4750+500+3800 = 33400 / 480 * 4 = 278,33)
also ich kenns etwas anders...
bei der untergrenze darf man mE auch noch direkt zurechenbare sonderkosten der fertigung miteinbeziehen!
die "formel" zur wertobergrenze stimmt mMn...ich kenns nur so, dass die idF drei getrennten sozialen aufwendungen zusammengefasst werden.
etwas ungelenk find ich aber die bezeichnung "Kosten für die allgemeine Verwaltung". verwaltungs- und vertriebskosten dürfen nämlich grundsätzlich nicht miteinbezogen werden. (AUSNAHME: fertigungsauftrag über eine lange andauernde zeitspanne. idF dürfen angemessene verwaltungs- und vertriebskosten zugerechnet werden!)
gutes gelingen heute!
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Hi kann mir jemand bei Aufagbe 1 helfen, wie kommt ihr da auf 58.000?
LG
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
csak3846
Hi kann mir jemand bei Aufagbe 1 helfen, wie kommt ihr da auf 58.000?
LG
Grüß dich!
das unternehmen will einen möglichst hohen gewinn ausschreiben. also machst du monatliche abschreibung: 60000/10=6000 6000/12=500 500*4=2000 60000-2000=58000
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Hallo, hat jemand die Lösung zu den Flaschen? Komm da nicht drauf!:sad:
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
Mimi1985
Hallo, hat jemand die Lösung zu den Flaschen? Komm da nicht drauf!:sad:
6800*0,98=6664
6664+200=6864
6864/1050=6,537....
6,537*400=2614,86
also a)
mfg
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
narr
6800*0,98=6664
6664+200=6864
6864/1050=6,537....
6,537*400=2614,86
also a)
mfg
Danke:D
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
bei der aufgabe mit den tischen. muss man da nicht bei der wertobergrenze auch noch das verpackungsmaterial mit einberechnen??? danke für die antwort
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Hi kann mir jemand vielleicht sagen wie ich bei 12. auf die Eigenmittelqoute komme?
Danke
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AW: Alte Gesamtprüfung 15.12.2008
Zitat:
Zitat von
Lotti
Hi kann mir jemand vielleicht sagen wie ich bei 12. auf die Eigenmittelqoute komme?
Danke
Stammkapital+Bilanzsumme/FK+EK=150+160/1870