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...also, ich glaub ich muss jetzt auch noch meinen senf dazu geben :)
hab mich lange mit einem bereits fertig studierten juristen unterhalten und der hat eine ganz eigene meinung zu diesem neuen studienfach.
wir haben uns auch den studienplan genau angesehen, da ich zuerst auch ziemlich begeistert und an der sache interessiert war, und sind zu dem schluss gekommen, dass es wirklich sehr aufwendig sein wird, für einen sowi-ler noch mehr als für einen jus-studenten, dieses neue studienrichtung als zweitfach zu absolvieren, da es wirklich jede menge kurse sind, die nur relativ wenig studen haben, und es zudem (hab mich erkundigt) sehr schwierig sein wird, sich bereits gemachte kurse anrechnen zu lassen! (letzteres ist scheinbar von jus auf wirtschaftsrecht noch einfacher als von wirtschaft auf wirtschaftsrecht.)
daher scheint es sinnvoller und viel weniger zeitaufwändig (man beachte die mindeststudiendauer von 9 sem, die sich sicher wesentlich verlängern wird, wenn man es nur nebenbei als zweitfach studiert..) wirtschaftsrecht in kombination mit dem 'normalen' jusstudium zu machen, als zB bwl od iww und wirtsachftsrecht -auch wenn prof. wachter versucht, den studenten das gegenteil einzureden.. (-aber das hat wohl persönliche gründe...)
auf jeden fall ist es sehr gut zu überlegen, ob man wirklich soviel zeit (und damit auch geld) investieren will und das wirtschaftsrecht-studium (als zweitfach) auch bis zum schluss durchziehen will. denn dann bracucht man sicher ein gutes durchhaltevermögen und großes interesse an den einzelnen wirtschaftsrecht-fächern! wie die chancen am arbeitsmarkt sind, wenn man 'nur' wirtschaftsrecht studiert hat, kann man jetzt ja leider noch schwer sagen...
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hallo verena!
hab mit professor wachter gesprochen und er hat mir Folgendes zur anrechnung geschrieben:
Für die Anrechnung wird - grob gesprochen - Folgendes gelten: Für
Juristen wird es aufgrund der realisierten großen Durchlässigkeit
zwischen den Studienrichtungen "Rechtswissenschaften" und
"Wirtschaftsrecht" relativ großzügige Anrechnungsmöglichkeiten geben.
Die Anrechnung identischer bzw gleichwertiger Rechtsfächer wird möglich
sein. Die Wirtschaftsfächer und die interdisziplinären Fächer, die
Vertiefungen in den juristischen Fächern usw müssen durch Juristen
grundsätzlich nach dem wirtschaftsjuristischen Studienplan studiert
werden.
Für SoWi-Absolventen bzw -Studierende wird das soeben Ausgeführte
umgekehrt gelten
ich hoffe das hilft ein wenig weiter, es sind immerhin informationen "aus erster hand"
lgb