aha!des is bei mir(hab die 6.auflage) aber im neunten modul u. des is keins von den relevanten kaipteln!egal:D wird schon net kommen.
okay super dann vergleichma später..ergebnis is ja no net online..
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aha!des is bei mir(hab die 6.auflage) aber im neunten modul u. des is keins von den relevanten kaipteln!egal:D wird schon net kommen.
okay super dann vergleichma später..ergebnis is ja no net online..
ist mit stufenweiser Fikostendeckungsrechnung (lt. Hoitsch) die mehrstufige gemeint oder? dann ist die 4.frage "falsch".
kann mir jemand die 6. frage erklären? die ist "richtig"?
sonst meine antworten (auch ohne gewähr ;) )
1. R
2. F (Fixkosten sind immer Gemeinkosten)
3. R
4. F (mit der mehrstufigen)
5. F (nach dem Verursachungsprinzip)
6. R
7. R
8. R
9. F (erst wenn der DB neg. ist)
10. F (exogene Einflussgrößen)
11. R
12. F (Durchschnitt wird mit EK und GK gebildet)
bitte bessert mich auch, wenns nicht passt.
hab meine mcs genau gleich:D
super, is schon amal a gutes zeichen :)Zitat:
Zitat von k.p.
was genau ist das Beanspruchungsprinzip? Kann ich das mit dem Verursachungsprinzip vergleichen bzw. gleichsetzen?
Ich glaub du hast vergessen die Vwkosten und Vtkosten dazuzurechnen!!Zitat:
Zitat von k.p.
ja vergleichen;)
verursachungsprinzip ghört zur GPKR und es dürfen den bezugsobjekten nur kosten zugerechnet werden wenn sie in einem direkten oder indirekten funktionellen zusammenhang stehen-direkt is des meistens der proportionale zsh zwischen beschäftigung und variablen kosten, indirekt verrechnet werden z.Bsp.die sekundären kosten in der innerbetrieblichen leistungsverrechnung: also die umlageverfahren oder die kostenträgerrechnung.
beanspruchungsprinzip ghört zur prozesskostenrechnung, man darf kostenträgerEK,variableGK und fixe Nutzkosten verrechnen. man darf also kosten zurechnen die enstehen wenn man das bezugsobjekt erstellt.
ABER deshalb weiß i trotzdem net ob der mc den i obn reingstellt hab stimmt:lol:
ah ja uuups:DZitat:
Zitat von csag3613
Hier mal ein klassisches Müller-Klausurbeispiel, es entstammt einem Beitrag aus dem Sommersemester.:D
In einem Ziegelwerk wurden in der Produktionsstufe 1 10.000 Tonnen Rohstoff verarbeitet. Die Kosten des Rohstoffes betragen 3000 je Tonne. Die Fertigungskosten betrugen 5.000.000 Euro. Es wurden 1 Mio. Ziegel produziert. 10% der getrockneten Ziegel gingen ins Zwischenlager.
In der Fertigungsstufe 2 wurden die getrockneten Ziegel aus der Produktionsstufe 1 glasiert. Dabei fielen Fertigungskosten (exklusive Glasurmittel) von 1.800.000 Euro an.
Das Ziegelwerk stellt das Glasurmittel selbst her. Dieser Prozess verursachte Kosten von 940.000Euro. Bei diesem Prozess fielen zwangsweise 2.000 Liter eines Nebenproduktes an, das um 20Euro/Liter weiterverkauft wurde.
Die Ziegel wurden unterschiedlich stark glasiert. Dadurch entstanden die Sorten A,B,C. Die Kosten für das Glasurmittel für A B und C verhalten sich im Verhältnis 1:2:3.
Von jeder Sorte wurden gleich viel Ziegel hergestellt.
Wie hoch sind die Herstellkosten jeder Sorte?
Lösung (ohne Gewähr):
Produktionstiefe 1:
10.000 Tonnen *3.000 = 30.000.000
FK 5.000.000
35.000.000 / 1 Million Ziegel = 35 Euro/Ziegel
Produktionstiefe 2:
1.800.000/900.000 = 2 Euro/Ziegel
940.000,-- - 40.000 = 900.000 Glasurkosten für 900.000 Ziegel
ÄZ 1,2,3 für Sorte 1,2,3
Stück ÄZ Basis Euro/ÄZ Euro
Sorte A 300.000 1 300.000 0,50 0,50
Sorte B 300.000 2 600.000 0,50 1,--
Sorte C 300.000 3 900.000 0,50 1,50
Basis : Stückzahl * ÄZ
Euro/ÄZ : Kosten/Summe Basis = 900.000/1.800.000
Kosten je Einheit
Sorte A: 35 + 2 + 0,50 = 37,50
Sorte B: 35 + 2 + 1,-- = 38,--
Sorte C : 35 + 2 + 1,50 = 38,50
:cry:
also..habs jetzt a bisi anders gerechnet als du, und zwar mit dem
-durchwalzverfahren
stufe1: 10 000*3000+5 000 000/1000000= 35 euro/tonne
stufe2: 35*900 000+1800 000+ 940 000-40 000= 38 euro/ tonne
-äuivalenzziffernverfahren gleich wie du:
940 000 - 40 000= 900 000 kosten
300 000 + 600 000+900 000 ist die einheitsmenge
900 000: 1 800 000= 0.5
A: 38 +1*0.5= 38.5 euro
B: 38 + 2*0.5= 39 euro
C: 38 +3 *0.5= 39.5 euro
keine ahnung ob des stimmt:D
rechnet zufällig einer von euch die alten flunger klausuren aus dem forum und weiß wie III.kostenträgerrechnung B,äquivalenzziffernk. Nr 2. geht:?: