Zitat von
Corle
Noch eine Frage:
Beim zweiten Beispiel was in der Zusatzstunde gerechnet wurde (FP 19.09.08 Beispiel 3 - Wechsel der Gewinnermittlung), stand zusätzlich in der Angabe:
"Zusätzlich wurde noch festgestellt, dass die Zinsen für die Bankverbindlichkeiten am 30.6. des Folgejahres fällig werden. Die Verzinsung des Endfälligen Darlehens beträgt 6% p.a."
In der Zusatzstunde wurden hier sehr wohl die Zinsen ausgerechnet und abgeschlagen... Für mich heißt dass, das ja §4.3 die Zinsen sofort zahlt, aber beim Wechsel der Gewinnermittlung ja damit doch ein RAP gebildet werden muß, oder versteh ich was falsch?