wenn mal 2mal unterschreitet besteht ab dem 2.folg. jahr keine RELE, soviel ich weiss. und dasselbe auch bei einmaligem unterschreiten, so wie du dies vorhin gsagt hast?
aber gibt es unterschiede zw 4/3 ermittler und 5ermittler, ich mein jetzt bei der RELE? sonst ist mir der unterschied schon bewusst.
aja es gelten neue regelungen bzgl RELE:
http://www.kmu-rechnungswesen.at/ind...d=55&Itemid=60
"Mit dem Wissen wächst der Zweifel."
Noch eine Frage:
Beim zweiten Beispiel was in der Zusatzstunde gerechnet wurde (FP 19.09.08 Beispiel 3 - Wechsel der Gewinnermittlung), stand zusätzlich in der Angabe:
"Zusätzlich wurde noch festgestellt, dass die Zinsen für die Bankverbindlichkeiten am 30.6. des Folgejahres fällig werden. Die Verzinsung des Endfälligen Darlehens beträgt 6% p.a."
In der Zusatzstunde wurden hier sehr wohl die Zinsen ausgerechnet und abgeschlagen... Für mich heißt dass, das ja §4.3 die Zinsen sofort zahlt, aber beim Wechsel der Gewinnermittlung ja damit doch ein RAP gebildet werden muß, oder versteh ich was falsch?
hi!
kann mir jemand helfen. kapier das mit der Gewinnermittlung von der Klausur am 13.02.09 nicht. mit zufluss bzw. realisationsprinzip.
hat jemand diese aufgabe komplett gerechnet?
glg
Beispiel 2 oder 3?
Ja das war aus der FP vom 19.09.08
Forderungen LL +5000
Vorräte +10000
Verbindlichkeiten LL -15000
sonstige Verbindlichkeiten -1800 (setzt sich zusammen aus 60000*0,06=3600/2 da für halbes Jahr)
Übergangsgewinn: 43200
meine Beispiel 2. Zuflussprinzip 13.02.09
09; 10; 11; 12; 13
Ums. 300; 420; 500; 500; 300;
Ford. 100; 250; 280; 350; 450;
Auf. 150; 150; 200; 200; 180
hab das jetzt so gerechnet
09: 300-150= 150
10: 520-150= 370
11: 750-200= 550
weil in 11 Umsätze 750 betragen somit >600.000 muss ich ab dem J. 12 umstellen oder?
und im J 12 habe ich dann: 780.00+30 (Vdg.) - 200= 610 stimmt das?
und mein Übergangsgewinn ist dann nur die 280 + 30 oder?
hatt das jemand auch?
Also dzt. ist er ja §4.3 Gewinnermittler. Hier ist NUR der Umsatz zu betrachten. 2010, 2011 wird die Umsatzgrenze von 400.000 2x überschritten, d.h. ab 2013 ist er §5 Gewinnermittler.
Beim Wechsel gibt es ein Übergangsergebnis. D.h. die Forderungen aus 2012 müssen 2013 versteuert werden.
Übergangsergebnis:
Umsatz 2013: 300.000
+ Forderungen LL 2012: 350.000
+Differenz Forderungen LL 2013 und 2012: 100.000
-Aufwände aus 2013: 180.000
= 570000
Bitte um Korrektur falls ich argen Blödsinn verzapfe.
bei 4/3 schaut man ja nur auf den umsatz. ist es so, dass man bei 4/1 und 5 auf d umsätze und forderungen achten muss? Weil bei realisationsprinzip schaut man ja auf umsatz+FO,
danke dir)
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