gehören jetzt eigentlich ust-zahllast, rückstellungen und rücklagen zum abzugskapital? sind ja zinsfrei oder?
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gehören jetzt eigentlich ust-zahllast, rückstellungen und rücklagen zum abzugskapital? sind ja zinsfrei oder?
Auszug aus dem Internet:
Neutrale Aufwendungen:
Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen
Spenden
Übrige Aufwendungen
Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Sach-AV
Zinsen
Steuern vom Einkommen & Ertrag
Zuweisung von Rücklagen
Neutrale Erträge:
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Sonstige Erträge
Zinserträge
Außerordentliche Erträge
Auflösung unversteuerter Rücklagen
Kosten:
Materialaufwand
Löhne & Gehälter
Hilfslöhne
Sonderzahlungen etc. (für Personal)
Gesetzliche soziale Abgaben
Abschreibungen (Multiplikator beachten)
Grundsteuer
Miete/Leasing für Anlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Leistungen:
Umsatzerlöse
Bestandserhöhungen an UFE & FE
Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Bei Rückstellungen und LV bin ich mir sicher, dass man sie zu Abzugskapital zählt. Hab grad nachgeforscht ;)
http://books.google.at/books?id=UF91...apital&f=false
Ab S.51
Wie habt ihr das bei den Maschinen gemacht? Muss man die 89.000 abziehen und dann Index?