also ich hab für 1c) einen Wohlfahrtsgewinn von 819,2 rausbekommen. man vergleicht hier a) und b). Bei a) rechnet man einfach die Gewinnmaximierende Menge eine Monopols aus und bei b) betreibt man preisdiskriminierung 1. grades. das beduetet, dass bei a) die gewinnmaximierende menge zu einem fixen preis angeboten wird, somit entsteht im vergleich zum vollkommenen wettbewerb ein wohlfahrtsverlust, wie auch schon in den vorherigen HÜ's. bei b) ensteht im vergleich zum vollkommenen wettbewerb kein wohlfahrtsverlust/-gewinn!
somit haben wir von a) auf b) einen wohlfahrtsgewinn und b) im vergleich zum vollkommenen wettbewerb eine veränderung von 0 (hier wird nur die gesamte Konsumentenrente zur Produzentenrente!)