Wer hat die Fachprüfung anfangs Juli mitgeschrieben und kann etwas darüber berichten. Muss man den Torso in und auswendig 1000% beherrschen? Oder reicht es, wenn man die Übungsbeispiele beherrscht?
Freue mich auf Antwort
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Wer hat die Fachprüfung anfangs Juli mitgeschrieben und kann etwas darüber berichten. Muss man den Torso in und auswendig 1000% beherrschen? Oder reicht es, wenn man die Übungsbeispiele beherrscht?
Freue mich auf Antwort
Übungsbeispiele allein sind sicher zu wenig, er hat meines Erachtens die Fragen schon ein wenig genauer gestellt. Aber zu 1000 % musst den Torso nicht beherrschen, ist auf alle Fälle schaffbar! lg
Übungsbeispiele brauchst du garkeine beherrschen denn es kommen/kamen KEINE FÄLLE!!!!Zitat:
Zitat von Australo
Nur das aus dem Torso, und dort halt schon teilweise genau...
Wisst ihr noch eine Frage aus Eurer Fachprüfung? So als Beispiel...
Die FP ist schon am 28.09.07 oder ?
Die Fachprüfung ist am 28. 9. 2007 um 10 Uhr im SR 30 im 3. Stock. Anmelden sollte man sich zwei Wochen davor per Email beim Burger.
Danke !
Wollte mal nachfragen wie es mit dem Stoffumfang aussieht:
Ich gehe nach dem Torsus: Burger: Kapitel 1 komplett / Kapitel 2.1.1 / Arbeitspflicht 2.1.2.1.1 / Entgeltpflicht / Kapitel 2.1.4 komplett /
Egger: Kapitel 2.2 Arbeitnehmerschutz bis inklusive Kapitel 3.2
Müsste der gesamte Prüfungsstoff sein, oder ?
Ist das der Stoff der in der Vorlesung gemacht wurde? Was ist mit den anderen Kapiteln?Zitat:
Zitat von misterjuve
ACHTUNG: Neue Informationen über Stoffumfang
Laut Prof. Burger: "Relevant ist aber der Inhalt der Vorlesung, das sind die Kapitel 1.,
2.1.1, 2.1.4 und 3."
Weiß jemand, ob der Burger mehr aus seinem Stoffgebiet fragen gestellt hat oder ob auch viel über Koalitionsrecht / Kollektivvertrag / Arbeitnehmerschutz gekommen ist.
Danke !
Hallo!
Also mir hat der Prof. Burger folgendes geschrieben:
"Der Schwierigkeitsgrad dürfte in etwa gleich wie jener der Klausurfragen sein. Berücksichtigen Sie aber, dass der Stoffumfang größer ist. Es wird nicht nur der Inhalt der Übung, sondern auch jener der Vorlesung geprüft (Allgemeine Lehren, Individualarbeitsrecht [dort insbesondere Allgemeines und Beendigung des Arbeitsverhältnisses], Kollektives Arbeitsrecht)...
von der Prüfung weiß ich leider nichts...
Kannst du mir bitte sagen, wo die Prüfung am 27.9. statt findet? Vielen Dank!
Also die Prüfung findet im Raum 3069 ( Institut für Arbeits- und Sozialrecht /
3. Obergeschoß West) statt:
Zum Stoff: Habe heute Prof. Burger eine e-mail geschrieben, und als Prüfungsrelevant hat er mir das angegeben: "Relevant ist aber der Inhalt der Vorlesung, das sind die Kapitel 1., 2.1.1, 2.1.4 und 3."
Bist du dir sicher, dass auch der Übungsstoff relevant ist ? Ich glaube ( hoffe !!) nicht.
also ich habe nur den text den er mir geschrieben hat kopiert und eingefügt...ich denke, er hat gemeint, dass die fragestellung ähnlich wie in der übungsklausur sein wird...ich glaub nicht, dass er das gleiche nochmal fragen wird..Zitat:
Zitat von misterjuve
aber deine antwort ist viel konkreter...was ist dann mit den punkten 2.1.2.11 Arbeitspflicht, 2.1.2.2.1 Entgeltpflicht (da is ja auch abfertigung mit drin) und 2.2 Arbeitnehmerschutzrecht?
das wurde doch auch in der vorlesung gemacht....
Das wurde laut meinen Aufzeichnungen in der VO nicht durchgemacht.
Also Entgeltpflicht hat er bei mir explizit verneint.
Ich richte mich jetzt einfach nach dem, was er mir per e-mail geschrieben hat. Was eh schon genug Stoff ist ! Hätte nicht gedacht, dass es so viel wäre.
ok dann mach ich das auch...blöderweise hab ich die entgeltplicht schon gelernt...so ein mist...
vielen dank für die info!
also um alle unklarheiten zu beseitigen. die folgende mail kam gerade vom prof. burger
"Es tut mir leid, wenn zum Umfang des Prüfungsstoffes Unsicherheiten bestehen, aber ich dachte, ich hätte es zu Beginn des Semesters verdeutlicht.
1) Der Kurs aus Arbeits- und Sozialrecht umfasst die Vorlesung wie auch die Übung. Dies bedeutet auch, dass der gesamte Stoff, der in der Übung und/oder in der Vorlesung behandelt wurde, Thema der Fachprüfung ist.
2) Aus der Vorlesung sind daher die oben genannten Kapitel 1. (Allgemeine Lehren), 2.1.1. (Arbeitsvertragsrecht - Allgemeines), 2.1.4 (Beendigung des Arbeitsverhältnisses) und 3. (Kollektives Arbeitsrecht) aus dem Torso relevant. Das Kapitel 2.2 (Arbeitnehmerschutzrecht) habe ich erlassen. Entgeltpflicht (2.1.2.2.1.) ist deshalb für diese Fachprüfung *kein* Thema, weil dieses Kapitel im Wintersemester, nicht aber im maßgebenden Sommersemester gelesen wurde.
3) Der Stoff der Übung ist ebenso relevant.
4) Es sind für eine positive Note 11 von 28 Punkten notwendig (~40%).
5) Ein Tipp: Weil über den Stoff der Übung bereits die Übungsklausur absolviert wurde, liegt der Schwerpunkt deutlich(!) auf dem Stoff aus der Vorlesung.
Ich bitte Sie, diese Informationen im erwähnten Forum auch Ihren Kolleginnen und Kollegen zukommen zu lassen."
Nun wissen wir es genau. sehr nett, der herr prof. burger!
jo super... zum Glück lerne ich so gerne...